Unser frisch entstandender Betriebsrat ist für einen Betrieb gewählt worden, der zugleich Tochter-GmbH einer anderen Gesellschaft ist. Trotz teilweise enger arbeitstechnischer Verflechtungen mit der Mutter (gemeinsame Buchhaltung z.B.) ist der Betrieb räumlich weit entfernt und juristisch eigenständig. Als Ansprechpartner des BR bietet sich jetzt der Geschäftsführer des Mutterkonzerns an, der jedoch NICHT im Handelsregister als geschäftsführend eingetragen ist. Eigentlich ist dieser Mutter-GF damit doch nicht betriebszugehörig und - Frage 1: - auch nicht juristisch geeignet, eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat der Tochter zu schließen?! Frage2: Inwieweit kann er Mitarbeitern im Tochterunternehmen trotzdem Weisungen geben? Frage 3: Inwieweit kann er trotzdem hinzugezogen werden, wenn der Betriebsrat auf einem Treffen mit dem eigentlichen Geschäftsführer besteht? Kann der Tochter-Geschäftsführer hier sein Direktionsrecht einsetzen, um dem Mutter-Geschäftsführer dies zu ermöglichen?