Erstellt am 03.12.2010 um 12:37 Uhr von gallocampo
klar darfst du.
Als Nachrücker ersetzt Du ein ehemaliges BR-Mitglied. DU bist als Nachrücker jetzt ein vollwertiges BR-Mitglied mit allen Rechten (und Pflichten)
Gruß
Erstellt am 03.12.2010 um 14:21 Uhr von Laugen
Aber nur wenn du auch als Ersatz tätig bist.
Erstellt am 03.12.2010 um 15:04 Uhr von nicoline
fjeiei
*Bin Nachrücker*
Ich kann mit dem Begriff "Nachrücker" nicht richtig etwas anfangen.
Wenn Du Ersatzmitglied bist, welches bei zeitweiliger Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds nachrückt, kannst Du nicht in einen Ausschuss gewählt werden/tätig sein.
Wenn Du als Ersatzmitglied dauerhaft nachgerückt bist, weil ein ordentliches Mitglied, aus welchem Grund auch immer, ausscheidet/ausgeschieden ist, könntest Du in einen Ausschuss gewählt/entsendet und dort tätig werden . Du übernimmst mit der ordentlichen Mitgliedschaft NICHT AUTOMATISCH auch die Ausschussämter des ausscheidenden Mitglieds
Erstellt am 03.12.2010 um 18:30 Uhr von Immie
...Ich kann mit dem Begriff "Nachrücker" nicht richtig etwas anfangen. ...
Die WAF schon:-)