Erstellt am 14.10.2019 um 15:30 Uhr von wdliss
§28 BetrVG: "(1) 1Der Betriebsrat kann in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen. 2Für die Wahl und Abberufung der Ausschussmitglieder gilt § 27 Abs. 1 Satz 3 bis 5 entsprechend. (...)"
§ 27 Abs. 1 Satz 3 bis 5: "3Die weiteren Ausschussmitglieder werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. 4Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. 5Sind die weiteren Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, so erfolgt die Abberufung durch Beschluss des Betriebsrats, der in geheimer Abstimmung gefasst wird und einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der Mitglieder des Betriebsrats bedarf."
Erstellt am 14.10.2019 um 15:46 Uhr von UdoWoe
Was wdliss geschrieben hat ist der Rechtliche Aspekt (der auch völlig korrekt ist).
Wir haben es bei uns immer so gehandhabt, dass jeder der in einen Ausschuss wollte, auch in diesen gekommen ist. Oftmals ist man ja froh, wenn sich Kolleginnen und Kollegen aus dem BR für Ausschussarbeit zu Verfügung stellen (Ist ja neben der eigentlichen BR-Arbeit noch Zusatz-Arbeit).
Wir haben das auch bisher, bis auf den BA nicht in geheimer Wahl gemacht. Anmerkung: wir auch keine Listenwahl, noch eine Gewerkschaft im BR.
Also Antrag für den Ausschuss auf die TO und sich für den Ausschuss wählen lassen.
*Hoffe nix vergessen zu haben*
Erstellt am 14.10.2019 um 15:51 Uhr von BR...
Danke für die Antwort,
Wie ist das wenn sich ein BRV für alle Ausschüsse in GBR aufstellt ohne mit seinem Gremium vor Ort zu besprechen?
Muss der BRV nicht erst das vor Ort in der Sitzung besprechen was sein Gremium dazu sagt, wenn er nur mit dem Ausschüssen dann beschäftigt ist?
Erstellt am 14.10.2019 um 16:04 Uhr von celestro
Wenn der BRV in den GBR geschickt wird, ist es seine Entscheidung, in welchen Ausschüssen er mitmachen will. Rückfragen muss er rechtlich gesehen nicht. Aber Du hast natürlich recht ... wenn für die Arbeit vor Ort dann keine Zeit mehr ist, ist das eine schlechte Entscheidung gewesen.
Erstellt am 14.10.2019 um 16:09 Uhr von UdoWoe
Wie celestro schon geschrieben hat, wenn er vom örtlichen BR in den GBR entsandt (!) worden ist, dann ist es alleinig seine Entscheidung ob und in welchen Ausschuß er geht.
Das eventuell die örtliche BR-Arbeit darunter leidet, dies ist wiederum ein anderes Ding. Aber in alle Ausschüße würde ich nicht gehen. Ich habe mir meine sehr genau überlegt. Es gibt auch Ausschüße da will ich gar nicht rein, weil ich von dem Thema zu wenig Ahnung habe oder es Menschen gibt, die das besser können. Manchmal muß man auch einfach mal Nein sagen.
Erstellt am 14.10.2019 um 19:15 Uhr von BR...
Das Problem was wir momentan haben ist: das er bei dem BR - Sitzungen nicht da ist aber uns anweisungen gibt was wir in der Br-Sitzungen machen sollen . Wir haben einen SV der ständig von Ihm Private Emails bekommt mit anweisungen die er in der Sitzung als Top machen soll. Deswegen auch die Frage ob wir wegen den Ausschüssen was machen können.
Erstellt am 15.10.2019 um 04:27 Uhr von BRHamburg
Also wenn du mit " Anweisungen geben " meinst, das der BRV TOP für die Tagesordnung schickt finde ich das erstmal in Ordnung. Diese Möglichkeit sollte jedes Mitglied im Vorfeld einer BR Sitzung haben.
Wenn ihr das Gefühl habt, das die BR Arbeit im Betrieb unter den vielen Ausschussarbeit im GBR leidet, solltet ihr mal drüber sprechen. Es gibt ja auch die Möhlichkeit das ein anderes Mitglied den Posten des Vorsitzenden über nimmt.
Erstellt am 15.10.2019 um 07:49 Uhr von UdoWoe
Aber keine Privat-Mails. So wie ich das lese, sendet der BRV Private Mails an seinen SV. Ist hier gemeint auf die Privat-Mail-Adresse des SV? Dann würde ich ihm dies schlicht und einfach verbieten. Dass als erstes.
Wenn er als BRV kontinuierlich an den regulären BR-Sitzung fehlt, dann würde ich mir ernsthaft überlegen ihn aufzufordern das Amt des BRV Niederzulegen. Zumal sich die Frage stellt ob das fehlen auf der Sitzung einen Grund nach BetrVG ist.
Als BRV sollte man sich in erster Linie um seinen Betrieb kümmern bevor ich mir weitere "Pöstchen" sichere.
Erstellt am 15.10.2019 um 11:24 Uhr von BRHamburg
Wobei sich dann ja auch die Frage stellt Warum und Woher hat jemand private Daten von anderen Mitarbeitern oder Mitgliedern im Gremium?