Folgende Situation:
Bei der damaligen Ausschussbesetzung wurden die Ausschussmitglieder gemäß BetrVG §28 (1) Satz 2 (bzw. §27 (1) S. 3) nach der Verhältniswahl gewählt. Somit existieren 'Ersatzmitglieder' auf den Ausschusswahllisten; nämlich die Personen, die weniger Stimmen hatten, als die 3, die 'direkt' in den Ausschuss kamen.
weiter Angaben:
BR wurde über Listenwahl gewählt (2 Listen; Verteilung 7:2)
Verhältnis Mehr-/Minderheitengeschlecht: 8:1
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte