Erstellt am 27.04.2022 um 14:52 Uhr von Muschelschubser
Ich sehe da weder einen Interessenkonflikt noch einen juristischen Widerspruch.
Im Gegenteil, es kann sogar sehr praktisch sein. Man erspart sich ein wenig stille Post bei der Informationsweitergabe.
Man muss halt nur aufpassen, welche "Kappe" man in den entsprechenden Sitzungen gerade auf hat.
Erstellt am 27.04.2022 um 15:03 Uhr von celestro
"Man muss halt nur aufpassen, welche "Kappe" man in den entsprechenden Sitzungen gerade auf hat."
Verstehe ich nicht ... in beiden Ausschüssen heißt die Kappe "BRM".
Erstellt am 27.04.2022 um 15:12 Uhr von Muschelschubser
Naja, der WA muss m.E. nicht zwingend aus BRM bestehen, auch wenn der BR diesen bestellt und eine solche Überschneidung absolut sinnvoll ist.
Das passiert aber nicht immer, da es sein kann, dass im BR nur wenige etwas mit wirtschaftlichen Kennzahlen o.ä. anfangen können.
Dem BR bliebe in einer solchen Konstellation dann nur noch das Auskunftsrecht.
Da im WA wegen ihres betriebswirtschaftlichen Backgrounds gerne mal Leute aus dem erweiterten Führungskreis sitzen, kann es dort auch schon mal zu einer Art Grabenkampf kommen. Deshalb sollte man m.E. als BRM arbeitsrechtliche Diskussionen sein lassen und die "Betriebsratskappe" weitestgehend im BR-Büro lassen.
Letztendlich geht es im WA in erster Linie um Informationsbeschaffung. Alles weitere findet im BR ohne Beteiligung des WA statt.