Hallo!
Kann mir jemand in (leicht) verständlichen Worten erklären, wann man einen GBR und wann einen KBR gründen muß (soll oder darf)??
Und ... hat eine KBR bei Betriebsübergängen/Verschmelzungen weniger Mitspracherecht (Beteilugunsrechte) als ein GBR?? Ich frage das, da unsere GL mehr oder weniger daruf drängt einen KBR zu gründen und mir ist der Hintergrund nicht ganz klar, da wir vor wenigen Wochen erst einen GBR gegründet haben ... Leider vermute ich, dass die Motivation der GL auf einen KBR zu drängen, keine gute ist...

Vielen Dank im Voraus!!!