Ein Unternehmen und GBR?
Hallo zusammen, wir sind 3 eigenständige GmbHs, 2 davon haben einen BR. Müssen wir einen GBR haben?,Einen Inhaber, einen Geschäftsführer für alle 3 Betriebe. Unser GF sagt nein, da alle 3 GmbH rechtlich selbstständige Unternehmen sind. Hat er recht?
Community-Antworten (16)
29.09.2011 um 22:11 Uhr
Warum seit Ihr so scharf einen GBR haben zu wollen?
29.09.2011 um 23:03 Uhr
Hallo Hermi,
lt. dem 16. Basiskommentar(Klebe/Ratayczak/Heilmann/Spoo) zum Betr.VG ist es nicht, bzw. nur sehr schwer möglich in euerem Fall ein GBR zu Gründen. Siehe Seite 302, Randnotiz 1. Den ganzen Text abzuschreiben, ist mir leider zu aufwendig. Solltet ihr den Basiskommentar nicht haben, kann man bestimmt danach googeln.
Gruß Nachfolger
30.09.2011 um 09:14 Uhr
NoPain Hallo? Das ist doch Spiel ! Ein GBR MUSS gebildet werden . Also schön bei der Sache bleiben und nicht irgendwie mit unsinnigen Nachfragen (und auch offenbar mt mangelhaften Wissen) den Fragesteller irritieren . By the way : Daran krankt übrigens dieses Forum nämlich an diesem Nichtwissen . hermi Ihr MÜSST einen GBR bilden. Wer Geschäftsführer ist ist dabei nicht interessant .
30.09.2011 um 09:56 Uhr
Hallo Hermi,
wir haben das schon Gerichtlich durchgespielt. Die Frage ist, seid ihr ein gemeinsamer Betrieb. Wenn ihr es klären wollt, lasst euch von einem Anwalt beraten. Bei uns endete das ganze mit einem Vergleich. Drei Betriebe gemeinsam und zwei eigenständig. Aber du weißt ja, entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.
30.09.2011 um 10:26 Uhr
Darauf das es sich um eigene GmbH's handelt kommt es allein nicht an. Ich würde zunächst auch einmal einen Anwalt aufsuchen und die Details klären. Wenn der nicht ausdrücklich abrät, würde ich den GBR gründen. Mag der AG dagegen vorgehen.
04.10.2011 um 17:22 Uhr
Ich bin mir fast sicher das ihr zwar keinen GBR, aber einen KBR gründen könnt.
Ich würde doch mal bei der zuständigen Gewerkschaft anrufen.
04.10.2011 um 23:54 Uhr
Nachfolger schrieb: "lt. dem 16. Basiskommentar(Klebe/Ratayczak/Heilmann/Spoo) zum Betr.VG ist es nicht, bzw. nur sehr schwer möglich in euerem Fall ein GBR zu Gründen."
Schmerzsender schrieb: "Ein GBR MUSS gebildet werden . Also schön bei der Sache bleiben und nicht irgendwie mit unsinnigen Nachfragen (und auch offenbar mt mangelhaften Wissen) den Fragesteller irritieren . By the way : Daran krankt übrigens dieses Forum nämlich an diesem Nichtwissen ."
Lernender schrieb: "Die Frage ist, seid ihr ein gemeinsamer Betrieb."
hennessy schrieb: "Ich bin mir fast sicher das ihr zwar keinen GBR, aber einen KBR gründen könnt."
Na prima, da haben wir nun die ganze Bandbreite...
Woran dieses Forum krankt, das möchte ich hier jetzt nicht diskutieren, jedenfalls nicht am Nichtwissen (denn das könnte man ja ändern), aber auffällig ist diese Aversion, den Sachberhalt zu hinterfragen, um ihn vollständig zu verstehen.
Wann ist ein GBR zu gründen? Ein GBR muss gegründet werden, wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe hat und in mindestens zweien dieser Betriebe ein BR besteht. Es wäre deshalb zu hinterfragen, ob es sich im geschilderten Fall um ein, zwei oder drei Unternehmen handelt. Hierbei hilft ein Blick ins Handelsregister und auf die Firma. Wenn sich hieraus keine Klarheit ergibt, dann lohnt es sich, die Unternehmensverflechtungen zu analysieren. Handelt es sich bei den drei beschriebenen Betrieben also z.B. um "Putzig GmbH, Gebäudereinigung"; "Fair Fare Ltd, Messebau" und "Lord Ford, Autovermietung", so wird es sich vermutlich um drei Unternehmen handeln. Ist es hingegen "Meyer Schornsteinbau, Werk Minden","Meyer Schornsteinbau, Werk Porta Westfalica" und "Meyer Schornsteinbau, Werk Hannover", so ist es mit ziemlicher Sicherheit ein einzelnes Unternehmen mit drei Betrieben.
Ein KBR [b]kann[/b] gegründet werden wenn ein Konzern im Sinne des § 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes vorliegt. Dazu muss ein herrschendes Unternehmen und mehrere abhängige Unternehmen unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sein.Das müsste also auch hier erst überprüft werden (wobei ich persönlich das Vorliegen eines Konzerns für extrem unwahrscheinlich halte).
Vielleicht ist der Fragesteller ja bereit, weitere Details offenzulegen die für ein einziges Unternehmen sprechen.
05.10.2011 um 00:19 Uhr
@hermi
wir sind 3 eigenständige GmbHs, 2 davon haben einen BR.
Dies ist Deine feste Ausage. Demnach hast Du erstmal das wichtigste festgestellt. Allen Rätselratenden Schreibern vor mir hier zum trotz.
Nun erstmal im §54 BertVG und wie schon gesagt im § 18 Abs. 1 Aktiengesetz. So erfahrt ihr erstmal den Weg dahin. Dann besorgt ihr euch von jedem eurer Unternehmen ein Organigramm. Damit dann ab zum Anwalt und dem gegenüber kann sich der AG ja mal erklären.
@DrUmnadrochit wobei ich persönlich das Vorliegen eines Konzerns für extrem unwahrscheinlich halte. Auch nur eine Meinung ohne Hintergrundwissen. Ich war Jahrelang in einer gleichen Konsterlation im KBR.
05.10.2011 um 00:35 Uhr
rainerw schrieb: "Auch nur eine Meinung ohne Hintergrundwissen."
In der Tat! Die Formulierung "ich halte etwas für ..." ist eine Meinung. Deshalb habe ich die Formulierung so gewählt. "Ohne Hintergrundwissen" kann ich so aber nicht stehenlassen! Nach dem Ursprungsbeitrag handelt es sich um drei Unternehmen/Betriebe welche eine einzelne natürliche Person als Inhaber und einen Geschäftsführer haben. Wenn der Inhaber bei allen drei Unternehmen/Betrieben ein und dieselbe natürliche Person sind, dann ergeben Konstrukte wie "beherrschendes Unternehmen" oder "Gewinnabführungsvertrag" in der Regel nicht mehr viel Sinn, sind aber in der Tat nicht völlig ausgeschlossen.
rainerw schrieb: "Ich war Jahrelang in einer gleichen Konsterlation im KBR."
Ob es tatsächlich die "gleiche Konsterlation" war, das möchte ich mal dahingestellt sein lassen. Was mich aber in der Tat wundert ist die Tatsache dass sich auch ein halbes Jahr nach der überraschenden Erkenntnis unserer Ausnahmephysikerin (was hat die während ihres Studiums eigentlich gemacht?) immer noch nicht herumgesproichen hat, dass auch das Unwahrscheinliche eintreten kann.
05.10.2011 um 00:57 Uhr
DrUrmnadrochit,
Nach dem wie Du es auslegst wäre ich ja voll bei Dir, der Fragesteller schreibt aber "eigenständige". Ein Wort das viel Bedeutung hier gewinnt
05.10.2011 um 01:09 Uhr
Wenn Du so auf das "eigenständig" abfährst, dann müsstest Du doch erst recht der Meinung sein, dass kein Konzern vorliegt, weil "eigenständig" ist ja wohl im vollen Widerspruch zu "... herrschendes... abhängige ... herrschenden ... Beherrschungsvertrag ... eingegliedert ... unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt ... abhängigen ... herrschenden Unternehmen ... "
05.10.2011 um 03:25 Uhr
Ohne jetzt jede Einzelheit aus @DrUmnadrochit Post's ( Mehrzahl ) herauszuschneiden, wobei mir dieses hier am besten gefällt:
Woran dieses Forum krankt, das möchte ich hier jetzt nicht diskutieren, jedenfalls nicht am Nichtwissen (denn das könnte man ja ändern), aber auffällig ist diese Aversion, den Sachberhalt zu hinterfragen, um ihn vollständig zu verstehen.
bin ich seiner / ihrer Meinung. Um hier fundiert antworten zu können bedarf es wesentlich mehr Informationen, deshalb auch meine Frage im Post "181601" Warum seit Ihr so scharf einen GBR haben zu wollen?. Normalerweise erklären sich dann die Fragesteller und erläutern die Gründe und man erfährt etwas mehr, reine Psychologie ;) Allerdings hat diese Verfahrensweise nichts genützt. Da ich auch keine Lust hatte mal wieder die Glaskugel rauszuholen wartete ich ab, gebracht hat auch dies nichts. Sehr amüsant fand ich allerding @Schmerzsender, wo mir spontan der Spruch von Einstein einfiel der zu diesem Post super passt, der da lautet:
"Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Beim Universum bin ich mir aber noch nicht ganz sicher"
Achso, ja, ich denke @DrUmnadrochit hat Recht, denn der Terminus "eigenständige GmbH's" wird ziemlich oft falsch verstanden und mindestens genauso oft auch falsch verwendet!
06.10.2011 um 01:28 Uhr
Nehmen wir mal an es wäre eine große Discounterkette die einem Hern Lila gehört. Er gründet einzelne Gesellschaften. Diese Gesellschaften bleiben sein Besitz auch wenn er im Handelsregister nicht auftaucht. Die Gesellschafften kaufen nun, jedes für sich die einzelnen Werke eines Konzernes auf. Hintenrum wird ein Werk als Hauptwerk auserkoren. Die Werke selber, weil ja durch verschiede Gesellschaften aufgekauft, bleiben eigenständig. Jedes Werk verkauft seine Ware an das Hauptwerk. Das Hauptwerk wiederum verkauft an die Discounterkette an dem der Herr Lila laut Unterlagen aber nur 0,1 % Anteile hat. Aber alle Welt tut was Herr Lila sagt. Frage: Wer ist nun das beherschende Unternehmen Übrigens hatten alle, bis auf 2 Werke, einen BR und konnten so einen KBR gründen.
06.10.2011 um 02:09 Uhr
rainerw schrieb: "Die Werke selber, weil ja durch verschiede Gesellschaften aufgekauft, bleiben eigenständig."
Wieso bleibt ein Werk welches aufgekauft wurde "eigenständig"? Das ist doch ein Widerspruch!
"Nehmen wir mal an es wäre eine große Discounterkette die einem Hern Lila gehört."
Discounter=Einzelhandel
"Er gründet einzelne Gesellschaften. "
Geschäftszweck dieser Gesellschaften?
"Diese Gesellschaften bleiben sein Besitz auch wenn er im Handelsregister nicht auftaucht."
Gesellschaftsform?
"Die Gesellschafften kaufen nun, jedes für sich die einzelnen Werke eines Konzernes auf."
"Werke"="produzierendes Gewerbe". Das ist eher ungewöhnlich, dass Discounter Werke aufkaufen. Was ist das Ziel?
"Hintenrum wird ein Werk als Hauptwerk auserkoren."
Wieso "hintenrum"?
"Die Werke selber, weil ja durch verschiede Gesellschaften aufgekauft, bleiben eigenständig. Jedes Werk verkauft seine Ware an das Hauptwerk. Das Hauptwerk wiederum verkauft an die Discounterkette an dem der Herr Lila laut Unterlagen aber nur 0,1 % Anteile hat."
Ich verstehe das Konstrukt noch nicht. Ist das Ziel, die Produkte der Werke zu überhöhten Preisen an den Discounter zu verkaufen?
"Wer ist nun das beherschende Unternehmen"
Dazu müsste man das Konstrukt erst einmal verstehen können.
08.10.2011 um 00:37 Uhr
@DrUmnadrochit
und gerade weil oftmals nicht alles gleich so einfach ist wie es zu sein scheint müssen sich oft Gerichte und hochbezahlte Anwälte damit rumschlagen
08.10.2011 um 02:23 Uhr
Und genau aus diesem Grunde frage ich mich, wie Du zu der Erkenntnis kamst "Jahrelang in einer gleichen Konsterlation" ...
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