Nachfolger schrieb: "lt. dem 16. Basiskommentar(Klebe/Ratayczak/Heilmann/Spoo) zum Betr.VG ist es nicht, bzw. nur sehr schwer möglich in euerem Fall ein GBR zu Gründen."
Schmerzsender schrieb: "Ein GBR MUSS gebildet werden . Also schön bei der Sache bleiben und nicht irgendwie mit unsinnigen Nachfragen (und auch offenbar mt mangelhaften Wissen) den Fragesteller irritieren . By the way : Daran krankt übrigens dieses Forum nämlich an diesem Nichtwissen ."
Lernender schrieb: "Die Frage ist, seid ihr ein gemeinsamer Betrieb."
hennessy schrieb: "Ich bin mir fast sicher das ihr zwar keinen GBR, aber einen KBR gründen könnt."
Na prima, da haben wir nun die ganze Bandbreite...
Woran dieses Forum krankt, das möchte ich hier jetzt nicht diskutieren, jedenfalls nicht am Nichtwissen (denn das könnte man ja ändern), aber auffällig ist diese Aversion, den Sachberhalt zu hinterfragen, um ihn vollständig zu verstehen.
Wann ist ein GBR zu gründen? Ein GBR muss gegründet werden, wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe hat und in mindestens zweien dieser Betriebe ein BR besteht.
Es wäre deshalb zu hinterfragen, ob es sich im geschilderten Fall um ein, zwei oder drei Unternehmen handelt. Hierbei hilft ein Blick ins Handelsregister und auf die Firma. Wenn sich hieraus keine Klarheit ergibt, dann lohnt es sich, die Unternehmensverflechtungen zu analysieren.
Handelt es sich bei den drei beschriebenen Betrieben also z.B. um "Putzig GmbH, Gebäudereinigung"; "Fair Fare Ltd, Messebau" und "Lord Ford, Autovermietung", so wird es sich vermutlich um drei Unternehmen handeln. Ist es hingegen "Meyer Schornsteinbau, Werk Minden","Meyer Schornsteinbau, Werk Porta Westfalica" und "Meyer Schornsteinbau, Werk Hannover", so ist es mit ziemlicher Sicherheit ein einzelnes Unternehmen mit drei Betrieben.
Ein KBR [b]kann[/b] gegründet werden wenn ein Konzern im Sinne des § 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes vorliegt. Dazu muss ein herrschendes Unternehmen und mehrere abhängige Unternehmen unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sein.Das müsste also auch hier erst überprüft werden (wobei ich persönlich das Vorliegen eines Konzerns für extrem unwahrscheinlich halte).
Vielleicht ist der Fragesteller ja bereit, weitere Details offenzulegen die für ein einziges Unternehmen sprechen.