Hallo,

unser Unternehmen hat den Verkauf eines eigenständigen Geschäftsbereich vollzogen. Vor dem Verkauf gab es bei uns also 2 GBR´s.

Da es noch viele gemeinsame Abhängigkeiten gibt (Infrastruktur, IT etc) stellt sich mir die Frage ob es rechtlich möglich ist nach dem Verkauf mit dem anderen GBR eine Sitzung durchzuführen.
Dieses soll dazu dienen die notwendige Trennung hinsichtlich Auswirkungen auf die beiden Unternehmen besser einordnen zu können.

Ich kann aber nicht wirklich dazu etwas finden und wäre über mehr Informationen dankbar.

Gruß
Tim