Hallo Zusammen,

nach § 97 Abs.2 Satz 1 BetrVG kann der Betriebsrat eine Fortbildung nach gängiger Rechtsauffassung bereits dann fordern, wenn aufgrund von Arbeitgebermaßnahmen (z.B. Einführung neue Software) bei einem einzelnen Arbeitnehmer ein Qualifikationsdefizit eingetreten ist. Ich bin mir jedoch unsicher, wer Art und Umfang und Schulungsort festlegt. Oder muß dies wie üblich einvernehmlich ausgehandelt werden (bis zur Einigungsstelle)? Kennt jemand eine verlässliche Kommentierung zu diesem Thema? Muß man interne Pseudo-Schulungen hinnehmen?