Erstellt am 13.11.2006 um 11:03 Uhr von Angi1
Hallo Drusila,
siehe dazu im Fitting zu § 37 Abs. 6 RN ab 141
Dort steht, das die Vermittlung der allgemeinen Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechtes und des allgemeinen Arbeitsrechts jedem neuen BR Mitglied zustehen.
MfG
Angi1
Erstellt am 13.11.2006 um 11:10 Uhr von Rechtso
Hallo,
da es sich um Grundlagenseminare handelt bin ich mir sicher das es jedem einzelnen BRM zugänglich gemacht werden muss.
Bei spezifischen Themen denke sieht das anders aus. Irgendwo habe ich das auch gelesen im BetrVG aber finden tue ich das jetzt nicht.
Vielleicht hat die entsprechenden § ja jemand im Kopf.
Ich hoffe ich konnte helfen.