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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anrecht des BR auf Schulung - Arbeitsrecht Teil I und Teil II?

D
Drusila
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, mal eine Frage: unser BR besteht aus 9 Mitgliedern. Dürfen wir alle zum Arbeitrechtseminar Baustein 1 und Baustein 2 fahren? Unser AG meint, dass dies nicht der Fall ist, das es genügend Leute im Gremium gibt, die das Seminar schon gemacht haben. Wie viele sind "genügend" bei 9 Mitgliedern?

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Community-Antworten (2)

A
Angi1

13.11.2006 um 12:03 Uhr

Hallo Drusila,

siehe dazu im Fitting zu § 37 Abs. 6 RN ab 141

Dort steht, das die Vermittlung der allgemeinen Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechtes und des allgemeinen Arbeitsrechts jedem neuen BR Mitglied zustehen.

MfG Angi1

R
rechtso

13.11.2006 um 12:10 Uhr

Hallo, da es sich um Grundlagenseminare handelt bin ich mir sicher das es jedem einzelnen BRM zugänglich gemacht werden muss. Bei spezifischen Themen denke sieht das anders aus. Irgendwo habe ich das auch gelesen im BetrVG aber finden tue ich das jetzt nicht. Vielleicht hat die entsprechenden § ja jemand im Kopf.

Ich hoffe ich konnte helfen.

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