Erstellt am 05.11.2010 um 13:43 Uhr von Petrus
Kündigungsschutz ein Jahr ab dem Zeitpunkt, als Du den SBV das letzte Mal vertreten hast. (Denn deine "Amtszeit" beginnt und endet jeweils mit der Verhinderung des SBV.)
Guckst Du §96(3) SGB IX und §15 (1) KSchG.
Erstellt am 05.11.2010 um 15:36 Uhr von Niemand
Und seit wann bist du nicht mehr im Betriebsrat?
Erstellt am 05.11.2010 um 15:54 Uhr von Daimon
Erstellt am 05.11.2010 um 16:40 Uhr von Niemand
Das eine ist dein auslaufendes Mandat als SBV. Hier gilt wie Petrus bereits geschrieben hat 1 Jahr ab dem Zeitpunkt deiner letzen Vertretung.
Dann schreibst du daß du im Betriebsrat warst, und daß deine Mitgliedschaft im Betriebsrat heute endet. Hier gilt auch, ab Ende deines Mandats 1 Jahr.
Wie kommt es daß deine Mitgliedschaft im Betriebsrat mitten in der vier jährigen Amtszeit endet?
Erstellt am 05.11.2010 um 17:07 Uhr von Daimon
Hallo "Niemand",
nun, ich wurde einfach nicht mehr gewählt.
Meine "Amtszeit" ist nach 4 Jahren beendet.
Erstellt am 05.11.2010 um 17:17 Uhr von MonaLisa
@Daimon,
wann hattet ihr die letzten Wahlen?
Erstellt am 05.11.2010 um 17:34 Uhr von Niemand
Der Verlust des SBV Mandats hat aber nichts mit der Betriebsratszugehörigkeit zu tun. Ein SBV gehört nie zum Betriebsrat wenn er nicht für beide Ämter gewählt wurde. Ich vermute also., daß du niemals dem Betriebsrat angehört hast. Die Schwerbehindertenvetretung ist eine eigenständige Mitarbeitervertretung und das sollte man auch als stellvertretender SBV wissen.