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Kündigungsschutz nach Ablauf der Betriebsratzugehörigkeit

D
Daimon
Nov 2016 bearbeitet

War 4 Jahre Stellvertreter des SBV. Nun endete meine Wahlperiode. Habe ich dennoch einen besonderen Kündigungsschutz auf ebsehbarer Zeit?

1.04307

Community-Antworten (7)

P
Petrus

05.11.2010 um 14:43 Uhr

Kündigungsschutz ein Jahr ab dem Zeitpunkt, als Du den SBV das letzte Mal vertreten hast. (Denn deine "Amtszeit" beginnt und endet jeweils mit der Verhinderung des SBV.) Guckst Du §96(3) SGB IX und §15 (1) KSchG.

N
niemand

05.11.2010 um 16:36 Uhr

Und seit wann bist du nicht mehr im Betriebsrat?

D
Daimon

05.11.2010 um 16:54 Uhr

Seit dem heutigen Tag.

N
niemand

05.11.2010 um 17:40 Uhr

Das eine ist dein auslaufendes Mandat als SBV. Hier gilt wie Petrus bereits geschrieben hat 1 Jahr ab dem Zeitpunkt deiner letzen Vertretung.

Dann schreibst du daß du im Betriebsrat warst, und daß deine Mitgliedschaft im Betriebsrat heute endet. Hier gilt auch, ab Ende deines Mandats 1 Jahr.

Wie kommt es daß deine Mitgliedschaft im Betriebsrat mitten in der vier jährigen Amtszeit endet?

D
Daimon

05.11.2010 um 18:07 Uhr

Hallo "Niemand", nun, ich wurde einfach nicht mehr gewählt. Meine "Amtszeit" ist nach 4 Jahren beendet.

M
monalisa

05.11.2010 um 18:17 Uhr

@Daimon, wann hattet ihr die letzten Wahlen?

N
niemand

05.11.2010 um 18:34 Uhr

Der Verlust des SBV Mandats hat aber nichts mit der Betriebsratszugehörigkeit zu tun. Ein SBV gehört nie zum Betriebsrat wenn er nicht für beide Ämter gewählt wurde. Ich vermute also., daß du niemals dem Betriebsrat angehört hast. Die Schwerbehindertenvetretung ist eine eigenständige Mitarbeitervertretung und das sollte man auch als stellvertretender SBV wissen.

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