Erstellt am 24.08.2016 um 09:35 Uhr von ickederdicke
Eindeutig JA, Vorrausgesetzt es befinden sich mindestens 5 Schwerbehinderte und/oder Menschen mit der Gleichstellung im Betrieb.
Dann hat der BR oder auch das Integrationsamt umgehend SBV Wahlen einzuleiten.
Bei weniger als diese 5 geht's notfalls auch mit dem BR.
Generell ist auch der BR in vielen Belangen SB MA im Boot, nur die SBV ist ein eigenständig zu wählendes Mandat ( 1 Personenmandat ), welches kpl. unabhängig vom BR ist.
Und aufgrund der Tatsache das das SGB 9 das Gesetz der SBV ist, in manchen Fällen auch mehr Gewicht hat als die anderen SGB Gesetze mit denen der BR arbeitet.
Die bei euch vorhandenen MA mit SB und Gleichstellung könnt ihr aus der Meldung zur Ausgleichsabgabe an die Arge ( Stichtag 31.03. jeden Jahres ), welche in Kopie auch der BR zu erhalten hat, ersehen.
Erstellt am 24.08.2016 um 10:32 Uhr von outofmemory
Der BR soll darauf hinwirken, dass eine SBV gewählt wird. Wenn sich jedoch keiner findet, dann gibt es keine SBV.
§ 94 SGB
"Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung
(1) 1 In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, ...."
Der § sieht kein muss/sind vor, sondern nur ein werden...