Erstellt am 21.09.2016 um 15:05 Uhr von celestro
Selbstredend muß Sie gewählt werden. Es ist ja nicht gesagt, das die Schwerbihinderten, Sie überhaupt als Vertretung haben wollen.
Erstellt am 21.09.2016 um 18:55 Uhr von Ernsthaft
Das ist eine Kann-Vorschrift, d.h., die Errichtung ist nicht zwingend.
Allerdings besteht für einen BR die Verpflichtung, auf eine Wahl hinzuwirken (§ 93 SGB IX).
Wenn sich aber keiner findet, dann gibett halt keinen.
Wahlberechtigt sind alle schwerbehinderten Arbeitnehmer im Betrieb/Betriebsteil.
Wählbar auch nur die schwerbehinderten Arbeitnehmer und nicht wie hier fälschlicherweise angenommen wird jeder.
Diese müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren Arbeitsverhältnis muss seit mindestens 6 Monaten bestehen. Ausnahme: Betrieb/Betriebsteil besteht noch kein Jahr.
Eine Person reicht hier auch nicht. Neben der Vertrauensperson ist immer auch ein Stellvertreter zu wählen.
Erstellt am 21.09.2016 um 21:48 Uhr von Moreno
Nein jeder im Betrieb ausser den leitenden Angestellten kann SBV werden.
Erstellt am 21.09.2016 um 23:31 Uhr von gironimo
Die Geschäftsleitung hat da jedenfalls nicht mitzumischen. Ihr müsst eine Wahl durchführen. Da kann die Kollegin kandidieren. Und entweder sie bekommt Stimmen - oder keine.
Erstellt am 22.09.2016 um 07:01 Uhr von ickederdicke
Alles zur SBV Wahl findest du hier:
https:www.integrationsaemter.de/wahl/484c207/index.html
Auch die benötigten Vordrucke
Erstellt am 22.09.2016 um 07:39 Uhr von sittingbull
Moin moin,
vielen Dank für die zahlreichen Kommentare und Informationen. wir hatten halt gehofft, nachdem es eh keiner machen will kämen wir um die Prozedur der Wahl herum. Aber wenn es so ist, dann isses halt so.
Nochmals danke und einen Gruß in die Runde
Sittingbull
Erstellt am 22.09.2016 um 10:29 Uhr von outofmemory
1. Gleichgestellte dürfen auch wählen
2. Wenn auf Nachfrage bei den MA im Betrieb kein Bedarf gesehen wird, eine SBV zu installieren, dann habr ihr als BR das getan was Ihr tun musstet. (darauf hinwirken) Wenn Ihr als BR einen wollt, dann kann sich auch ein BR-Mitglied aufstellen lassen.
Der Aufwand für eine SBV hält sich bei uns in Grenzen. Da wir zur Zeit nur eine im Unternehmen haben, ist diese gleichzeitig GSBV und vertritt bei uns ca. 20 Schwerbehinderte und Gleichgestellte. Ich empfinde die SBV als Bereicherung, da ich mich mit dem Thema noch nicht so tief auseinander gesetzt hatte. Darüber hinaus bringt sie bei uns gute und zusätzliche Überlegungsansätze bei Themen mit ein. Was ich vorher auch nicht gedacht hatte. Von daher muss es nicht so schlecht sein, dass man es nicht machen möchte. :-)
Erstellt am 22.09.2016 um 11:47 Uhr von celestro
@ outofmemory
Man hat jemanden, der den Job machen will. Man hatte nur keine Lust, ne echte Wahl abzuhalten. Darüber kann jetzt jeder nachdenken, wie er / sie möchte.
Erstellt am 22.09.2016 um 12:10 Uhr von sittingbull
@ celestro
da kann jeder drüber nachdenken, das ist ja nicht verboten. wir haben halt nur mal gefragt. die Wahl abzuhalten ist sicherlich kein Problem, wenns aber ohne gegangen wäre, dass wärs auch gut gewesen.
Da brauch ich jetzt keine Moralkeule, wenn man eine einfache Frage stellt.