Hallo in die Runde,
in unserer Firma (Softwarehaus) sind mittlerweile 6 leute mit einem GdB von mehr als 50. Jetzt habe ich gelesen, dass in diesem Fall ein Schwerbehindertenvertreter gewählt werden muss. das ist wohl Vorschrift. Von den Schwerbehinderten will das aber niemand machen, ich als Schwerbehinderter GdB 60 bin bereits BRV.
Eine Kollegin würde das 'Amt übernehmen, sie muss ja nicht behindert sein dafür. Jetzt meine Frage: Muss die Dame trotzdem gewählt werden, kann der AG sie einfach einsetzen oder wie läuft das ab. Können wir als BR da in irgend einer Form tätig werden? Ich freue mich, wenn Ihr mir da mal mit Rat und Tat zur Seite stehen könntet.
vielen Dank schon mal im Voras
Gruss