Schwerbehindertenvertretung
Hallo in die Runde, in unserer Firma (Softwarehaus) sind mittlerweile 6 leute mit einem GdB von mehr als 50. Jetzt habe ich gelesen, dass in diesem Fall ein Schwerbehindertenvertreter gewählt werden muss. das ist wohl Vorschrift. Von den Schwerbehinderten will das aber niemand machen, ich als Schwerbehinderter GdB 60 bin bereits BRV. Eine Kollegin würde das 'Amt übernehmen, sie muss ja nicht behindert sein dafür. Jetzt meine Frage: Muss die Dame trotzdem gewählt werden, kann der AG sie einfach einsetzen oder wie läuft das ab. Können wir als BR da in irgend einer Form tätig werden? Ich freue mich, wenn Ihr mir da mal mit Rat und Tat zur Seite stehen könntet. vielen Dank schon mal im Voras Gruss
Community-Antworten (9)
21.09.2016 um 17:05 Uhr
Selbstredend muß Sie gewählt werden. Es ist ja nicht gesagt, das die Schwerbihinderten, Sie überhaupt als Vertretung haben wollen.
21.09.2016 um 20:55 Uhr
Das ist eine Kann-Vorschrift, d.h., die Errichtung ist nicht zwingend.
Allerdings besteht für einen BR die Verpflichtung, auf eine Wahl hinzuwirken (§ 93 SGB IX). Wenn sich aber keiner findet, dann gibett halt keinen.
Wahlberechtigt sind alle schwerbehinderten Arbeitnehmer im Betrieb/Betriebsteil. Wählbar auch nur die schwerbehinderten Arbeitnehmer und nicht wie hier fälschlicherweise angenommen wird jeder. Diese müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren Arbeitsverhältnis muss seit mindestens 6 Monaten bestehen. Ausnahme: Betrieb/Betriebsteil besteht noch kein Jahr.
Eine Person reicht hier auch nicht. Neben der Vertrauensperson ist immer auch ein Stellvertreter zu wählen.
21.09.2016 um 23:48 Uhr
Nein jeder im Betrieb ausser den leitenden Angestellten kann SBV werden.
22.09.2016 um 01:31 Uhr
Die Geschäftsleitung hat da jedenfalls nicht mitzumischen. Ihr müsst eine Wahl durchführen. Da kann die Kollegin kandidieren. Und entweder sie bekommt Stimmen - oder keine.
22.09.2016 um 09:01 Uhr
Alles zur SBV Wahl findest du hier: https:www.integrationsaemter.de/wahl/484c207/index.html Auch die benötigten Vordrucke
22.09.2016 um 09:39 Uhr
Moin moin, vielen Dank für die zahlreichen Kommentare und Informationen. wir hatten halt gehofft, nachdem es eh keiner machen will kämen wir um die Prozedur der Wahl herum. Aber wenn es so ist, dann isses halt so. Nochmals danke und einen Gruß in die Runde Sittingbull
22.09.2016 um 12:29 Uhr
- Gleichgestellte dürfen auch wählen
- Wenn auf Nachfrage bei den MA im Betrieb kein Bedarf gesehen wird, eine SBV zu installieren, dann habr ihr als BR das getan was Ihr tun musstet. (darauf hinwirken) Wenn Ihr als BR einen wollt, dann kann sich auch ein BR-Mitglied aufstellen lassen.
Der Aufwand für eine SBV hält sich bei uns in Grenzen. Da wir zur Zeit nur eine im Unternehmen haben, ist diese gleichzeitig GSBV und vertritt bei uns ca. 20 Schwerbehinderte und Gleichgestellte. Ich empfinde die SBV als Bereicherung, da ich mich mit dem Thema noch nicht so tief auseinander gesetzt hatte. Darüber hinaus bringt sie bei uns gute und zusätzliche Überlegungsansätze bei Themen mit ein. Was ich vorher auch nicht gedacht hatte. Von daher muss es nicht so schlecht sein, dass man es nicht machen möchte. :-)
22.09.2016 um 13:47 Uhr
@ outofmemory
Man hat jemanden, der den Job machen will. Man hatte nur keine Lust, ne echte Wahl abzuhalten. Darüber kann jetzt jeder nachdenken, wie er / sie möchte.
22.09.2016 um 14:10 Uhr
@ celestro da kann jeder drüber nachdenken, das ist ja nicht verboten. wir haben halt nur mal gefragt. die Wahl abzuhalten ist sicherlich kein Problem, wenns aber ohne gegangen wäre, dass wärs auch gut gewesen. Da brauch ich jetzt keine Moralkeule, wenn man eine einfache Frage stellt.
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