Hi,

hätte eine Fragen die vielleicht jedem beantworten kann weil er den Fall selber schon hatte.

Und zwar kann man einen MA abmahnen/kündigen für den Verstoß gegen eine Regelung die eigentlich Betriebsratsmitbestimmungspflichtig ist (also BV Pflichtig wenn der AG es geregelt haben möchte), es aber noch keine BV gibt sondern nur eine Regelung die vor der Zeit entstand als es noch gar keinen BR gab.

Wir sind als BR noch sehr neu und haben natürlich noch nicht für alles BV's ausverhandelt. Somit laufen Regelungen die es vorher gab einfach "stillschweigend" erstmal weiter, bis wir dazu kommen.
Das war/ist bis jetzt kein Problem, nur jetzt gibt es halt das Problem das MA Konsequenzen erhalten wenn sie die "alten" Regelungen nicht einhalten.

Die Frage stell ich mir denn wenn der MA gegen die Abmahnung/Kündigungen vorgehen würde vor dem Arbeitsgericht, und das sieht es geht um etwas das Mitbestimmungspflichtig ist, es gibt aber dazu gar nichts, was gilt dann?

Ein komplexer Fall aber mich würde mal eure Meinung hier interessieren, bzw. ob damit schon wer Erfahrung hat.
Vielleicht denke ich hier auch zu komplex, hab aber nix gefunden zu dem Thema bzw. auch nicht genau gewusst wie ich sowas richtig suche.

Danke