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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnung/Kündigung wegen Thema bei dem es keine BV gibt

B
BrMitgliedBr
Okt 2021 bearbeitet

Hi,

hätte eine Fragen die vielleicht jedem beantworten kann weil er den Fall selber schon hatte.

Und zwar kann man einen MA abmahnen/kündigen für den Verstoß gegen eine Regelung die eigentlich Betriebsratsmitbestimmungspflichtig ist (also BV Pflichtig wenn der AG es geregelt haben möchte), es aber noch keine BV gibt sondern nur eine Regelung die vor der Zeit entstand als es noch gar keinen BR gab.

Wir sind als BR noch sehr neu und haben natürlich noch nicht für alles BV's ausverhandelt. Somit laufen Regelungen die es vorher gab einfach "stillschweigend" erstmal weiter, bis wir dazu kommen. Das war/ist bis jetzt kein Problem, nur jetzt gibt es halt das Problem das MA Konsequenzen erhalten wenn sie die "alten" Regelungen nicht einhalten.

Die Frage stell ich mir denn wenn der MA gegen die Abmahnung/Kündigungen vorgehen würde vor dem Arbeitsgericht, und das sieht es geht um etwas das Mitbestimmungspflichtig ist, es gibt aber dazu gar nichts, was gilt dann?

Ein komplexer Fall aber mich würde mal eure Meinung hier interessieren, bzw. ob damit schon wer Erfahrung hat. Vielleicht denke ich hier auch zu komplex, hab aber nix gefunden zu dem Thema bzw. auch nicht genau gewusst wie ich sowas richtig suche.

Danke

35705

Community-Antworten (5)

C
celestro

05.10.2021 um 19:16 Uhr

Ich verstehe Deinen "Grundansatz" irgendwie überhaupt nicht. Der AG kann alles abmahnen, was abmahnwürdig ist. Das muss mEn nicht BV fähig sein, bzw. kommen Abmahnungen nicht nur in Frage, wenn die Sache in einer BV geregelt ist.

Ich mag mich irren, aber ....

X
XYZ68

06.10.2021 um 09:53 Uhr

Solange der Arbeitnehmer vorher wissen konnte, dass er mit seinem Verhalten gegen Regeln verstößt......

Üblicherweise sind ja viele Sachen geregelt und so lange es keine neuen Regeln gibt, gelten halt die Alten weiter. Bei uns gab es vor dem BR eine Regelung über den "Gleitzeit"-Rahmen (gemeint waren eigentlich Plus und Minusstunden) Man konnte bis zu 100 Stunden Plus oder Minus haben, erst dann musste man auf oder abbauen. Zwischenzeitlich wurde ein BR gegründet, der aber an der Regelung keinen Änderungsbedarf sah. Erst als der Arbeitgeber hier die Stunden massiv einschränken wollte, da er die Leute nicht mehr einfach nach Hause schicken konnte, wurde eine neue Regelung ausgearbeitet. Hier würde zwar eh kein Abmahnwürdiges Verhalten entstehen, aber so verhält es sich halt mit vielen Regelungen.

Wenn es also eine Regelung gibt, muss man sich auch dran halten, bis es eine neue Regelung gibt.

E
EDDFBR

06.10.2021 um 12:55 Uhr

Moin,

also erstmal sind Abmahnung im Individualrecht angesiedelt und damit kein Thema der Mitbestimmung des BR (es sei denn es würde eine freiwillige BV zu dem Thema existieren). Erst bei einer Kündigung kommt der BR mit der Anhörung dazu ins Spiel. Hier hat der BR dann die Möglichkeit, die vorgebrachten Kündigungsgründe zu prüfen und ggf. der Kündigung zu widersprechen. Das ergibt sich aus §102 BetrVG.

Generell wird AN meist empfohlen, bei streitigen Themen auf die Abmahnung nicht aktiv zur reagieren, sondern nur das eigene Verhalten anzupassen. Nur bei ganz offensichtlichen Falschabmahnungen sollte der AN der Abmahnung widersprechen und die Entfernung aus der Personalakte fordern. Dann liegt aber auch die Beweislast beim Arbeitnehmer. Maximal sollte der AN darüber nachdenken, bei einer offensichtlichen Falschabmahnung seine abweichende Auffassung als Widerspruch zur Personalakte hinzufügen zu lassen. Reagiert man vorschnell aktiv riskiert man eher, dass der AG seine Abmahnung anpasst und dann aus einer ungerechtfertigten Abmahnung eine gerechtfertigte Abmahnung macht. Das sollte auf jeden Fall vermieden werden.

Die Würdigung einer Abmahnung im Kündigungsschutzverfahren obliegt sowieso nicht abschließend dem BR, sondern dem ggf. anzurufenden Arbeitsgericht. Dort muss der AG dann im Zweifelsfalle nachweisen, dass die Abmahnung gerechtfertigt war.

C
celestro

06.10.2021 um 13:12 Uhr

@EDDFBR

Sorry, aber ich erkenne irgendwie nicht, wo Dein Text zu dem Ausgangsthema passt.

S
stehipp

07.10.2021 um 13:31 Uhr

Die bestehenden Regelungen bleiben gestehen, bis diese durch eine BV abgelöst werden. Wenn hier ein MA gegen verstößt, kann der AG abmahnen. Ansonsten gäbe es hier ja einen regelfreien Raum, bis eine neue BV abgeschlossen ist.

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