Anwesenheit der BR
Kann ein Vorgesetzter die Anwesenheit eines BR-Mitgliedes bei einem angekündigten Gespräch verweigern, obwohl der Mitarbeiter das wünscht?
zunächst danke für die schnellen Antworten. Nach meiner Einschätzung handelte es sich um ein Personalgespärch, in dem die Mitarbeiterin gemaßregelt werden sollte. Kurz vor dem Gespräch wurde uns aber erklärt dass es sich um ein ganz "normales " Infogespräch ahndeln wird. Hinterher stellte sich raus, dass der Kollegein eine Abmahnung angedroht wurde. Meine konkrete Frage wann kann der Vorgesetzte die Anwesenheit eines BRMitgleid verweigern, obwohl der Mitarbeiter die Anwesenheit wünscht? vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (2)
20.10.2010 um 11:50 Uhr
was soll denn Thema des Gesprächs sein. Das ist für die Beantwortung der Frage sehr wichtig da der BR nicht bei jedem Gespräch dabei sein darf
20.10.2010 um 11:52 Uhr
Kommt darauf an. Der AN kann nicht grundsätzlich verlangen, das ein BRM ihn zu einem AG-Gespräch begleitet. Die Fälle in denen das geht sind abschließend im BetrVG geregelt:
§ 81 Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers § 82 Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers § 83 Einsicht in die Personalakten § 84 Beschwerderecht
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