Anwesenheit von BR-Mitarbeiter in BR-Sitzungen
Dürfen Mitarbeiter des BR an den BR-Sitzungen teilnehmen, z.B. BR-Sekretärin und/oder Kommunikationsbeauftragter,die Notizen machen? Hätte eigentlich nichts dagegen.
Community-Antworten (3)
08.06.2006 um 17:24 Uhr
Die Sitzungen des BR sind nichtöffentlich. So sagt es das Gesetz in § 30 BetrVG. Die Hinzuziehung einer Schreibkraft ist zulässig, siehe hierzu z.B. Stege/Weinspach Kommenatr zum BetrVG, § 30 Rn 6. Bezüglich des Kommunikationsbeauftragten sind jedoch Zweifel angebracht. In welcher Eigenschaft soll er der Sitzung beiwohnen?
08.06.2006 um 20:45 Uhr
Schreibkraft als Protokollführer. Danke Z.Ickig!!
08.06.2006 um 21:59 Uhr
@Z.Ickig Der Kommunikationsbeauftragte ist bestimmt Sachverständiger für Mediation und Moderation einer BR-Sitzung!
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