Erstellt am 08.06.2006 um 15:24 Uhr von Z.Ickig
Die Sitzungen des BR sind nichtöffentlich. So sagt es das Gesetz in § 30 BetrVG.
Die Hinzuziehung einer Schreibkraft ist zulässig, siehe hierzu z.B. Stege/Weinspach Kommenatr zum BetrVG, § 30 Rn 6.
Bezüglich des Kommunikationsbeauftragten sind jedoch Zweifel angebracht. In welcher Eigenschaft soll er der Sitzung beiwohnen?
Erstellt am 08.06.2006 um 18:45 Uhr von Tiamo
Schreibkraft als Protokollführer. Danke Z.Ickig!!
Erstellt am 08.06.2006 um 19:59 Uhr von Kölner
@Z.Ickig
Der Kommunikationsbeauftragte ist bestimmt Sachverständiger für Mediation und Moderation einer BR-Sitzung!