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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anwesenheit von BR-Mitarbeiter in BR-Sitzungen

T
Tiamo
Jan 2018 bearbeitet

Dürfen Mitarbeiter des BR an den BR-Sitzungen teilnehmen, z.B. BR-Sekretärin und/oder Kommunikationsbeauftragter,die Notizen machen? Hätte eigentlich nichts dagegen.

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Community-Antworten (3)

Z
Z.Ickig

08.06.2006 um 17:24 Uhr

Die Sitzungen des BR sind nichtöffentlich. So sagt es das Gesetz in § 30 BetrVG. Die Hinzuziehung einer Schreibkraft ist zulässig, siehe hierzu z.B. Stege/Weinspach Kommenatr zum BetrVG, § 30 Rn 6. Bezüglich des Kommunikationsbeauftragten sind jedoch Zweifel angebracht. In welcher Eigenschaft soll er der Sitzung beiwohnen?

T
Tiamo

08.06.2006 um 20:45 Uhr

Schreibkraft als Protokollführer. Danke Z.Ickig!!

K
Kölner

08.06.2006 um 21:59 Uhr

@Z.Ickig Der Kommunikationsbeauftragte ist bestimmt Sachverständiger für Mediation und Moderation einer BR-Sitzung!

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