Erstellt am 06.03.2007 um 14:54 Uhr von tamirasun
Hey...
also ich kann Dir da keinen Gesetzestext nennen, aber wir handhaben das hier so, dass jeder gesagt bekommt, er hat ein Anrecht darauf jemanden mitzunehmen...
Wenn der Betriebsrat nicht kann, wobei ich denke da gibt es ja auch immer mehr Mitglieder und für diese Arbeit ist ein BRM ja auch gewählt und wird dafür laut Gesetz freigestellt....
Auf jeden Fall würde ich als Deine Frau, den Termin verschieben.
Ob sie nun einfach sagt, sie möchte, dass der BR anwesend ist oder ob sie selbst eine ´Ausrede´finden muß...das ist Mittel zum Zweck und je nach Eurer Situation die ich ja nicht so vollkommen einschätzen kann.
Also mein Rat, Termin absagen und einen neuen vereinbaren, bei dem der BR auch kann.
Ansonsten soll der AG das BR Mitglied freistellen, wie sich das gehört und dann kann der Termin auch am ausgemachten Tag stattfinden.
Auf keinen Fall, aber das wird Dir auch klar sein, ohne jemanden dahin gehen...
Im Notfall halt jemand anderen mitnehmen...
Wie gesagt ich kann die Situation dort ja nicht komplett einschätzen...
Viel Glück
Erstellt am 06.03.2007 um 15:09 Uhr von MiPa
@ tamirasun
Es ist genau festgelegt, wann en BR dabei sein darf und wann nicht!
@ baddaddie
Hier kannst du nachlesen wie es mit deinem Recht aussieht.
http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.com/050611.html
Erstellt am 06.03.2007 um 15:12 Uhr von Miriam
Hallo baddaddie,
deine Frau hat das Recht ein BR-Mitglied ihres Vertrauens zu einem solchen Gespräch mitzunehmen.
Ich würde ihr empfehlen den BR zu informieren und gemeinsam mit ihm einen neuen Termin für ein solches Gespräch mit dem AG zu vereinbaren. Es macht durchaus Sinn sich vorab auch durch den BR beraten zu lassen bzw. das Anliegen dem BR vorab darzulegen, so das der sich auch auf das Gespräch gut vorbereiten kann.
In der heutigen Zeit sollte man derartige arbeitsvertragliche Dinge nicht alleine, ohne BR angehen, schon gar nicht wenn man im Gefühl hat, dass es Probleme geben könnte oder wird. Wenn erst mal etwas vom MA unterschrieben ist, ändert es im nachhinein nämlich niemand mehr. Also besser mit BR ins Gespräch.
Grüße
Miriam
Erstellt am 06.03.2007 um 15:17 Uhr von psesave
Jeder muß zum Chef (Vorgesetzten, Personalabteilung,…), wenn er gerufen wird.
Das verlangt der Arbeitsvertrag.
Man hat das Recht, ein BR-Mitglied seiner Wahl mitzunehmen.
Sollte diese Person nicht verfügbar sein, um die Vertagung des Gespräches bitten.
Das muß der Arbeitgeber aber nicht, d. h. trotzdem kann er das Gespräch durchführen.
Dann ist wichtig:
Es gibt keine Rechtspflicht, auf irgend etwas sofort zu antworten.
Schweigen ist keine Zustimmung! Also, im Idealfall nur zuhören und nichts sagen.
Nichts unterschreiben!
Nichts ist so eilig oder wichtig, dass es sofort unterschrieben werden müßte.
Bedenkzeit verlangen (mindestens 24 Stunden).
Und danach: Nötigenfalls schnellstmöglich beraten lassen (BR, Gewerkschaft, Rechtsanwalt, ...)
Erstellt am 06.03.2007 um 16:43 Uhr von baddaddie
Vielen Dank für die ganzen Antworten!
Hat sehr geholfen. Frauchen wird einen neuen Termin bekommen, angeblich mit BR. Sie hat stur darauf bestanden. Die Personlacheffin will sich selber drum kümmern. Irgendwie hab ich das Gefüh es wird alles über Anwalt und Gericht laufen.
Nochmal vielen Dank!
Erstellt am 06.03.2007 um 17:03 Uhr von Lotte
baddaddie,
Deine Frau kann einen BR ihres Vertrauens mitnehmen. Weiß nicht, ob ich der Personalchefin die Auswahl überlassen würde. Lieber selber drum kümmern.