Hallo!

Ich hoffe das Forum ist richtig. Recht.de geht momentan leider nicht :-(
Meine Frage ist folgende: Habe ich als Arbeitnehmer ein Anrecht darauf, das der Betriebsrat bei einem Gespräch dabei ist?
Folgendes Problem liegt vor: Meine Frau hat in zwei Tagen ein Gepsräch mit der Personalcheffin zum Thema Teilzeit. Es hieß der Betriebsrat wird auch anwesend sein. Worüber meine Frau erfreut war, da der Arbeitgeber den Antrag ablehen will und sie moralische Unterstützung brauchen kann :-). Nun ruft leider der Betriebsrat an, das er an diesem Tag nicht kann. Der Grund ist nachvollziebar: Hohes Arbeitsaugkommen durch eine Messe. Ist o.k. Muss meine Frau den Termin trotzdem warnehmen, oder kann sie darauf bestehen, dass bei diesem Gespräch ein Betriebsratmitglied anwesend ist? Mein Betriebsrat wusste leider keine Antwort und ich hab im Netz leider auch nichts gefunden. Vielleicht kann hier jemand die Frage beantworten. Evtl. Gesetzestext?

Vielen Dank!

BADdaddie