Hallo lieb Kollegen,

wir arbeiten als Pädagogen (Erzieher) im Bereich Pflege von Schutzbefohlen. In den letzten Jahren arbeiteten wir zwischen Silvester und Neujahr in einer Wechselschicht wiefolgt.
Silvester:
AN 1 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
AN 2 von 16:00 Uhr bis 02:00 Uhr
Neujahr
AN 2schläft im Betrieb und arbeitet dann wider von 09:00 Uhr bis 14 Uhr.

Ist dies zulässig? Wenn ja/nein, warum?
Unser AG sagt, dass dies nicht so geht und eine bestimmte Ruhezeit eingehalten werden muss.

Gibt es eine andere Möglichkeit? Ich habe etwas von geteilter Arbeitszeit gehört.

Danke