Erstellt am 04.10.2010 um 20:43 Uhr von wahlvst
Schau doch einfach mal ins ArbZG dort steht alles, was geht und was nicht geht!
Erstellt am 04.10.2010 um 20:51 Uhr von nicoline
Hallo Bandit,
*Ist dies zulässig? Wenn ja/nein, warum?
Unser AG sagt, dass dies nicht so geht und eine bestimmte Ruhezeit eingehalten werden muss.*
Das ist richtig!
§ 5 Arbeitszeitgesetz / Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
*Gibt es eine andere Möglichkeit? Ich habe etwas von geteilter Arbeitszeit gehört.*
Nein, das heilt das Unrecht nicht, denn die Ruhezeit muss im Anschluss an die letzte Arbeitsstunde gewährt werden.
Möglich wäre ein ähnlicher Dienst, mit etwas geänderten Arbeitszeiten, so dass sich eben eine Ruhezeit von 10 Std. ergibt. Wer arbeitet denn in der Zeit von 02:00 Uhr bis 09:00 Uhr? Und wer hat diese Arbeitsschichten überhaupt eingeführt?
Erstellt am 04.10.2010 um 20:53 Uhr von Bandit
Hallo, wenn es ganz so einfach wäre, würde ich hier nicht fragen. Da ich dabei nicht ganz durchblicke, wollte ich gern Hilfe erfrage.
So weit ich weis gibt es max. Arbeitszeit in verschiedenen Bereichen bis 10-12 h dann die wöchentliche Arbeitszeit und die monatliche. Es gibt auch bestimmte Faktoren um diese Zeiten dann wieder innnehalb von 3 Monaten auszugleichen.. aber wie nun genau, entzieht sich mir.
Danke nochmals für eine Antwort
Erstellt am 04.10.2010 um 20:54 Uhr von nicoline
Bandit,
fragst Du als BR oder als AN? Gilt bei Euch ein Tarifvertrag?
Erstellt am 04.10.2010 um 20:57 Uhr von Bandit
Hallo nicoline,
zwischen 02:00 und 09:00 Uhr arbeitet eine Nachtwache. Die Schichten ergeben sich aus der täglichen Arbeit mit den Schutzbefohlenene, da sie in ihrer Freizeit beaufsichtigt werden müssen. Das zählt dann auch für das Angebot zur Silvesterfeier.
Die Arbeitszeiten, die ich dort aufgeführt hatte, sind so von den Mitarbeitern (uns) gewünscht worden, da so nur ein AN kein Silvester zu Hause erleben kann.
Ja wir haben einen eine TV un da steht nur das man die Arbeitszeit erhöhen kann auf max. 10 oder 12 Std.
Danke
Erstellt am 04.10.2010 um 21:06 Uhr von nicoline
Bandit,
würdest Du noch mal beantworten, ob Du als BR fragst oder als AN und dann vielleicht noch welcher TV bei Euch gilt?
Und wenn Du noch mehr Antworten haben möchtest, mußt Du auf "Antwort bearbeiten" gehen und das Häkchen bei "Maximal 7 Antworten zulassen" entfernen! Sonst ist jetzt nach der nächsten Antwort Schluss!
Erstellt am 04.10.2010 um 21:10 Uhr von Bandit
Ich frage als AN, da ich nur 9 Ersatzmitglied bin. wir haben keinen großen TV sondern nur einen eigenen kleinen TV also keine TVÖD oder ähnliches. Hilft das??
Erstellt am 05.10.2010 um 07:25 Uhr von nicoline
Bandit,
sorry, konnte gestern nicht weiter antworten.
Na, wenn Du 9. Ersatzmitglied bist, habt ihr ja wenigstens einen BR. Der ist auch zuständig, sich um Arbeitszeiten und die Einhaltung von Gesetzen zu kümmern.
*So weit ich weis gibt es max. Arbeitszeit in verschiedenen Bereichen bis 10-12 h dann die wöchentliche Arbeitszeit und die monatliche. Es gibt auch bestimmte Faktoren um diese Zeiten dann wieder innnehalb von 3 Monaten auszugleichen.. aber wie nun genau, entzieht sich mir.*
Bei Euch geht es nicht um die Höhe der Arbeitszeit, sondern um die Einhaltung der Ruhezeit.
*Die Arbeitszeiten, die ich dort aufgeführt hatte, sind so von den Mitarbeitern (uns) gewünscht worden, da so nur ein AN kein Silvester zu Hause erleben kann.*
Ich kann das gut verstehen, aber, ihr werdet um die Änderung Eurer Arbeitszeiten nicht herumkommen. Die Ausnahmeregelungen des § 7 ArbZG könnt Ihr wahrscheinlich nicht in Anspruch nehmen, da das nur geht, wenn in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags (Öffnungsklausel) in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung abweichende Regelungen getroffen werden.
Ihr solltet Euch, mit dem BR zusammen, Gedanken machen, wie man die Arbeitszeiten in etwa beibehalten und trotzdem die Ruhezeit einhalten kann.