W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schichtarbeit

J
JuliaDC
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich hätte gern von euch gewusst, wie ihr mit solchen Fällen umgehen würdet ...

Produktionsbetrieb mit 150 Mitarbeitern. Einige Mitarbeiter haben alte Verträge, wo kein Hinweis auf Schichtarbeit aufgeführt ist (aber auch nicht ausgeschlossen wurde) während alle anderen Mitarbeiter neuere Verträge haben, mit dem Vermerk, dass Schichtarbeit geleistet werden muss, sofern sie angeordnet wird.

Seit Jahren bestehen Betriebsvereinbarungen über die Arbeitszeiten sowie Schichtarbeit.

Einige Mitarbeiter arbeiten seit Jahren regelmäßig in Schichten - auch wir Betriebsratsmitglieder. Nun soll die Produktion vollständig auf Schichtarbeit (größtenteils in Früh- und Spätschicht) umgestellt werden und jetzt gehen die Probleme los...

Mitarbeiter beziehen sich auf ihren Vertrag wo keine Schicht erwähnt wird. Sie weigern sich Schichtarbeit zu leisten.

Zwei Mitarbeiterinnen haben jeweils ein 8 bzw. 9 jähriges Kind und wollen aus diesem Grund keine Schichtarbeit leisten.

Die Betriebsvereinbarung über die Schichten existieren seit Ewigkeiten und wurden immer angepasst. Was sollen wir mit diesen Leuten machen, die keine Schicht arbeiten wollen und diese verweigern? Können wir sie aufgrund des Direktionsrecht dazu bringen? Unserer Meinung nach steht die Betriebsvereinbarung über den Arbeitsverträgen und nun kommen auch noch Mitarbeiter, die bereits in Schicht arbeiten, mit dem Thema Gleichbehandlung auf uns zu...

Was können wir tun?

3.81108

Community-Antworten (8)

D
DerAlteHeini

19.02.2012 um 14:08 Uhr

JuliaDC Eure Meinung, dass eine BV über dem Arbeitsvertrag steht, ist falsch. Eine BV kann nicht verschlechternd einen Arbeitsvertrag eingreifen. Im Übrigen dürfte wichtig sein, was überhaupt zu Arbeitszeiten in den Arbeitsverträgen der Betroffenen steht.

K
Kölner

19.02.2012 um 14:13 Uhr

@DerAlteHeini Warum soll hier keine Schichtarbeit möglich sein? Ich zitiere: "Produktionsbetrieb mit 150 Mitarbeitern. Einige Mitarbeiter haben alte Verträge, wo kein Hinweis auf Schichtarbeit aufgeführt ist (aber auch nicht ausgeschlossen wurde) [...]"

Wo siehst Du hier die Probleme; zumal eine BV existiert?

J
JuliaDC

19.02.2012 um 14:18 Uhr

Ich glaub ich hab mich da etwas blöd ausgedrückt.... nicht die Betriebsvereinbarung direkt steht über den Arbeitsverträgen.

Ich meinte damit eher, dass bei den Leuten wo im Arbeitsvertrag steht, dass sie Schicht arbeiten müssen - sofern sie gefordert wird - auch auf die gültige Arbeitszeitvereinbarung verwiesen wird.

Ob in den alten Verträgen auf eine Arbeitszeitenregelung verwiesen wird, kann ich grad nicht sagen. Ich glaube da stand lediglich etwas von "Der Mitarbeiter hat eine 35 Stunden-Woche" oder so ähnlich. Müsste ich morgen nochmal nachschauen.

D
DerAlteHeini

19.02.2012 um 14:49 Uhr

JuliaDC Wird in den "alte Arbeitsverträgen" Arbeitszeiten genannt? Beispiel: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden bei einer tägliche Arbeitszeit ist von 7:00 Uhr bis 14:45 Uhr einschl. einer Pause von 45 Min.

Sind also die Arbeitszeiten präzise im AV geregelt, so benötigt der AG bei einer Änderung der Zeiten, die Zustimmung des AN bzw. kann der AG auch eine Änderungskündigung aussprechen.

J
JuliaDC

19.02.2012 um 15:00 Uhr

Da wird sich nur auf eine 35 Stunden-Woche bezogen und nicht auf die tägl. Verteilung der Arbeitszeit

G
gironimo

19.02.2012 um 18:04 Uhr

Ihr könntet die Kollegen natürlich einfach zu einem Fachanwalt schicken, da es ja um ihre individuellen Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag geht.

Ihr könntet aber auch (nach Verständigung mit dem AG) auf Euer Recht bestehen, einen Sachverständigen (wohl am Besten auch einen Fachanwalt) hinzu zu ziehen, um diese Fragen im Betrieb zu klären.

Müsste ja eigentlich auch im Interesse des AG sein.

R
rkoch

20.02.2012 um 10:00 Uhr

Mal von anderer Seite beleuchtet:

Der BR ist mitbestimmungspflichtig auch bei der Einführung und Abschaffung von Schichtarbeit sowie bei er Einteilung der einzelnen AN in die Schichten. Das ganze bis zur Einigungsstelle.

Das der AG Schichtarbeit einzelvertraglich nicht ausgeschlossen hat bedeutet im Umkehrschluß tatsächlich, dass er den MA Schichtarbeit anweisen kann (--> §106 GewO (solange nicht durch Vertrag beschränkt)).

Aber der BR kann hier durchaus was tun!

  1. Er kann die Schichtarbeit an sich verhindern - zumindest es versuchen, das übt erstmal ein bischen Druck aus, die Einigungsstelle wird der AG i.d.R. nicht wollen.

  2. Im Rahmen der Verhandlungen darüber gibt der BR nach und erlaubt die Schichtarbeit doch, aber unter der Voraussetzung, dass zumindest AN die aus persönlichen Gründen keine Schichtarbeit leisten KÖNNEN (Zwei Mitarbeiterinnen haben jeweils ein 8 bzw. 9 jähriges Kind) nur in der Frühschicht eingesetzt werden...

Natürlich ist das nur ein Vorschlag, wie man mit dem Problem umgehen kann. Was für Euren Betrieb richtig ist müsst ihr schon selbst entscheiden. Es soll quasi nur zeigen, dass ihr durchaus was für die Kollegen tun könnt, obwohl Euer AG den Schichtbetrieb einführt.

J
JuliaDC

20.02.2012 um 11:46 Uhr

Wir sind NICHT gegen Schichtarbeit sondern wir unterstützen in diesem Fall die Geschäftsführung.

Mit den beiden Frauen werden wir zusehen, da eine Ausnahme reinzubekommen. Also dass sie uns sagen ob und wenn wann, sie Schichtarbeit leisten können.

Habe gerade nachgeschaut, in den Alt-Verträgen steht lediglich "Die Arbeitszeit beträgt 35 Stunde wöchentlich." Und dann der Hinweis auf Verpflichtung zur Mehrarbeit, sofern diese angeordnet wird.

Ihre Antwort