Hallo zusammen,
hat jemand eine Antwort auf folgende Frage:
Im Betrieb soll ein Mitarbeiter in der Arbeitsvorbereitung eingestellt werden. Die Info hat der BR vom AG bekommen. Die Stelle, die besetzt werden soll, ist aber eigentlich durch ein BR - Mitglied belegt, das wegen der BR - Wahl aus fadenscheinigen Gründen gekündigt wurde. Das Arbeitsgericht hat bereits die Wiedereinstellung verfügt. Der AG hat aber den Mitarbeiter bis zur (eventuellen) Revisionsverhandlung, und damit bis zum rechtskräftigen Urteil freigestellt. Der Betriebsrat möchte natürlich nicht, daß der Arbeitsplatz anderweitig belegt wird. Sondern er möchte dem Kollegen (Betriebsratsmitglied) den Arbeitsplatz offen halten. Wenn dringende Arbeiten anliegen, kann der AG ihn ja aus der Freistellung holen.
Wie stellen wir das am besten an?