Einstellung eines neuen Kollegen
Wir haben im konkreten Fall eine Einstellung einer Kollegin zu beschließen, die als Quereinsteigerin ins Unternehmen kommen soll und gleich viel verdient wie langjährige Mitarbeiter, die schon 20 Jahre da sind. Haben wir die Möglichkeit, die Einstellung zu verhindern? Welche Möglichkeiten könnten sich für andere Kollegen ergeben? Könnten wir eine Lohnangleichung fordern?
Viele Grüße
Segelflieger
Community-Antworten (6)
06.05.2018 um 12:58 Uhr
Ein -gefühlt oder tatsächlich- zu hoher Lohn ist kein Grund für eine Ablehnung nach § 99 BetrVG. Ist dach auch eigentlich ganz schön, wenn der AG mehr zahlt. Immerhin habt Ihr so einen Präzedenzfall, und Ihr könnt irgendwann dem AG sagen, dass die anderen Kollegen ein wenig verbittert sind, dass eine langjährige Betriebszugehörigkeit so wenig zählt. Vielleicht lässt sich der AG mit Eurer Hilfe ja was einfallen.
06.05.2018 um 13:02 Uhr
Ihr solltet in keine Neiddebatte verfallen. Vielleicht hat die Kollegin die notwendigen Qualifikationen wo anders erworben oder sie hat beim Einstellungsgespräch gut verhandelt. Einen Widerspruchsgrund nach § 99 BetrVG sehe ich da nicht.
Wenn sie dann da ist, könnt ihr allemal mit dem AG über das Thema Lohngerechtigkeit verhandeln.
06.05.2018 um 13:46 Uhr
"Könnten wir eine Lohnangleichung fordern?"
Das will ich sehen:
BR: "Wir fordern, daß die langjährigen MA soviel verdienen, wie die neu Eingestellte." AG: "Das tun sie doch ... ? ? ?" BR: "Erm ....."
06.05.2018 um 14:13 Uhr
Vielen Dank für Eure Kommentare, die ich in unserer Sitzung nächste Woche vorstellen werde. Ich sehe, das wir hier kaum Chancen haben die Einstellung zu verhindern. Möglicherweise haben wir später die Gelegenheit unseren Chef auf diesen Missstand aufmerksam zu machen und können so eine Gehaltserhöhung für unsere Kollegen erwirken.
07.05.2018 um 09:15 Uhr
@Segelflieger Zurzeit ist es schwierig gutes Personal zu finden. Deshalb steigen die Gehaltsforderungen der Kandidaten immer höher. Ob sie es wert sind ist was anderes. Wir haben uns des halb aus der Neiddebatte zurückgezogen. Dafür haben wir gesorgt, dass das jeweilige Gehaltsband nicht gesprengt wird. Außerdem bekommen langjährige Mitarbeiter Höherstufungen.
07.05.2018 um 13:33 Uhr
Es kommt auch darauf an, ob ihr Tarifgebunden seid. Z.B. Nach ERA wird nur die Arbeitsaufgabe bewertet und Bezahlt. Das bedeudet, dass alle mit der gleichen Arbeitsaufgabe das gleiche Entgeld erhalten. Die Betriebszugehörigkeit spielt da keine Rolle. Allenfalls über die individuelle Leistungszulage kann darauf Rücksicht genommen werden.
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