Hallo liebe BRs!

Unsere Firma wird innerhalb einer Großstadt vom Rand in das Zentrum ziehen (ca. 12 km). Am neuen Standort sind Parkplätze kostenpflichtig (am alten Standort wurden sie von der Firma bezahlt). Aber am neuen Standort gibt es eine bessere Anbindung an die öffentlichen Verkehrsbetriebe.
Da nur wenige (<10%) dadurch wesentliche Nachteile erleiden, haben wir keinen Interessenausgleich und Sozialplan geschlossen.
Nun ist also jeder Mitarbeiter, der sich benachteiligt fühlt, berechtigt einen Nachteilausgleich direkt mit dem Arbeitgeber auszuhandeln.

Nun meine Frage: Welcher Ausgleich (Fahrtkosten, Umzugsbeihilfe, Übernahme der Parkplatzgebühren, Anspruch auf Abfindung bei Kündigung (wenn der Arbeitnehmer nicht mitziehen will) ist vor dem Arbeitsgericht erfolgversprechend/zu erwarten?

Wir als BR werden zwischen Arbeitnehmer und Geschäftsführer vermitteln.

Danke im voraus für Eure Antworten!