Hallo liebe Leute,

trotz Recherche habe ich keine zufriedenstellende Antwort für mich gefunden. Ich bin BRM in einem großen Wohlfahrtsverband. Mehrere Teilbetriebe sollen nun innerhalb der Stadt umziehen. Wo liegen hier die Beteiligungs- bzw. Infomationsrechte des BR? §§ 111 und 90 fallen m.E. raus (zumindest verstehe ich die Gesetzteskommentare so).
Aber bezgl. Überprüfung der Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt es doch sicher Informationsrechte oder?

Vielen Dank.