trotz Recherche habe ich keine zufriedenstellende Antwort für mich gefunden. Ich bin BRM in einem großen Wohlfahrtsverband. Mehrere Teilbetriebe sollen nun innerhalb der Stadt umziehen. Wo liegen hier die Beteiligungs- bzw. Infomationsrechte des BR? §§ 111 und 90 fallen m.E. raus (zumindest verstehe ich die Gesetzteskommentare so).
Aber bezgl. Überprüfung der Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt es doch sicher Informationsrechte oder?
Vielen Dank.
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