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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umzug von Teilbetrieben

C
Castaneda
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Leute,

trotz Recherche habe ich keine zufriedenstellende Antwort für mich gefunden. Ich bin BRM in einem großen Wohlfahrtsverband. Mehrere Teilbetriebe sollen nun innerhalb der Stadt umziehen. Wo liegen hier die Beteiligungs- bzw. Infomationsrechte des BR? §§ 111 und 90 fallen m.E. raus (zumindest verstehe ich die Gesetzteskommentare so). Aber bezgl. Überprüfung der Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt es doch sicher Informationsrechte oder?

Vielen Dank.

91801

Community-Antworten (1)

H
Hoppel

23.10.2014 um 17:40 Uhr

@ Castaneda

Warum fallen die §§ 90, 111 BetrVG Deiner Meinung nach raus?

Ob z.B. eine Betriebsänderung gegeben ist, die Nachteile für einen wesentlichen Teil Eurer KollegInnen haben KANN, könnt ihr doch nur auf Grundlage von entsprechenden Informationen prüfen.

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