Umzug zu einem anderen Arbeitsplatz
Ein MA soll innerhalb des Firmengeländes, gleiches Aufgabengebiet, aber anderes Gebäude umziehen.
Das ganze geht von statten, da Platz, Büro, für eine neue Kollegin geschafft werden muss und im Verwaltungsgebäude sonst kein Platz wäre. Wie kann ich dem Kollegen helfen?
a) wurde ich als BR nicht über den Umzug informiert.
b) ist dieser Kollege nicht nur ein BRM, sondern im Laufe seiner Firmentätigkeit 25 Jahre fast 8 X umgezogen (Schikane).
c) wurde dieser Kollege erst vom Chef darüber unterrichtet, nachdem das ganze Haus Bescheid wusste. Reicht es aus, wenn wir nur die Nachteile des Umzugs sammeln oder gibt es da noch andere Möglichkeiten. AGG? Haben wir da ein Mitbestimmungsrecht?
Community-Antworten (9)
02.09.2006 um 17:30 Uhr
engel,
wenn ein AN im Laufe von 25 Jahren fast 8x mit seinem "Schreibtisch" umziehen musste, kann ich darin ehrlich gesagt eine Schikane nicht erkennen. Kenne KollegInnen, die das innerhalb von 3 Jahren geschafft haben.
Auf welchen § des AGG würdest Du Dich denn beziehen wollen?
Was korrekt gewesen wäre, wenn der AG im Vorfeld sowohl den BR als auch vor allem den Kollegen informiert hätte. Eine echte Mitbestimmung kann ich Deinen Angaben jedoch nicht entnehmen!
02.09.2006 um 18:16 Uhr
Ja ist es denn nicht entwürdigend, wenn im ganzen Haus weiß, dass wieder eine Person umziehen wird. Bei uns findet sonst kein ständiger Arbeitsplatzwechsel statt. Ich dachte bei einer räumlichen Veränderung, die länger als einen Monat dauert, hätte man auch ein Mitbestimmungsrecht.
02.09.2006 um 19:17 Uhr
Was Du da beschreibst, engel, das ist keine Versetzung. Nur wenn sich auch jedesmal das Aufgabengebiet wesentlich ändern würde, wäre es u.U. eine mitbestimmungspflichtige Versetzung.
02.09.2006 um 19:34 Uhr
Ich kann es nicht glauben, gibt es denn keine Möglichkeit. Dieser MA bekämpft seit über einem Jahr sein ...Krebs. Gibt es von daher nicht eine Möglichkeit? Ich weiß, es trifft ihn innerlich sehr.
02.09.2006 um 20:00 Uhr
engel,
versteh mich jetzt bitte nicht falsch, aber es gibt in jedem Betrieb oder Unternehmen KollegInnen, welche jede Veränderung persönlich nehmen, obwohl Sachgründe eigentlich eine andere Sprache sprechen.
Habt Ihr denn schon einmal das Gespräch mit Eurem AG gesucht und versucht andere Lösungsmöglichkeiten zu finden? Vielleicht könntet Ihr ja eine Alternative anbieten, an die der AG noch gar nicht gedacht hat.
Mehr fällt mir dazu leider nicht ein!
02.09.2006 um 20:10 Uhr
Ok Fayence, am Dienstag ist BR-Sitzung und ich habe unseren AG geladen. Unser Abt.L ist an dem Tag leider nicht anwesend (der mit dem offenen Wort zu spät rauskommt). Ich denke an Alternativen hat hier keiner gedacht. Trotzdem vielen Dank.
03.09.2006 um 16:36 Uhr
@ engel.
8 mal das Haus gewechselt das ist eine Schikane ?, in deinen augen.
frag mal die leute von der bahn ( da musst du unter umständen noch öfters wechseln und nicht nur das haus sondern unter umständen gleich deinen wohnort) Ist beim Bund auch üblich .... Egal ob Arbeiter,Beamter,Gefreiter oder Oberst.....
Aber hast ja recht, wenn es nicht sein muss sollte darauf verzichtet werden............
03.09.2006 um 17:12 Uhr
engel,
"Bei uns findet sonst kein ständiger Arbeitsplatzwechsel statt."
Ich verstehe nicht, was denn der Grund für diesen Wechsel ist? Hätte die neue Kollegin nicht den Platz einnehmen können wohin der Kollege jetzt umzieht?
Wenn in Eurem Betrieb ein Umzug etwas Besonderes ist und der Kollege der Einzige ist, der in den letzten Jahren umziehen musste und das schon häufiger, lohnt es sich sicher, das Gespräch mit dem AG zu suchen und eventuell den § 75 BetrVG mal zu Hilfe zu nehmen.
waschbär, meist vergleicht man sich ja mit den Kollegen vor Ort und nicht global mit AN des Landes oder gar der Welt. Dann hätten wir ja gar nichts mehr zu melden, ne? ;-)
03.09.2006 um 20:08 Uhr
Eine kleine Rettung für engel. DKK RN 90 zum § 99 BetrVG: "Unter »Arbeitsbereich« ist deshalb der konkrete Arbeitsplatz und seine Beziehung zur betrieblichen Umgebung in räumlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht zu verstehen (BAG 3. 12. 85, DB 86, 915). Das BAG spricht von »Ort der Arbeitsleistung«, »Art der Tätigkeit« oder dem »gegebenen Platz in der betrieblichen Organisation« (BAG 10. 4. 84, DB 84, 2198). In jedem Fall wird der Arbeitsplatz durch die jeweilige Arbeitsaufgabe und den Arbeitsinhalt, den »Gegenstand seiner Arbeitsleistung«, definiert (BAG 26. 5. 88, DB 88, 2158; LAG Düsseldorf 1. 7. 81, DB 81, 1938). Die Betriebsparteien können versetzungsrelevante Kriterien für die Abgrenzung von Arbeitsbereichen und Arbeitsplätzen festlegen (Fitting, Rn. 103; zu Auswahlrichtlinien s. Rn. 181; § 95 Rn. 23, 27)."
Verwandte Themen
Mitbestimmung bei Umzug - was wenn der BR an der Planung gar nicht beteiligt wird?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, in unserem Betrieb haben wir zwei Großraumbüros. Das eine soll umziehen, Sprich: von einem Stock (eines Bürogebäudes mit diversen gewerblichen Mietern) in einen ande
Zwangsurlaub bei Firmenumzug
ÄlterHallo Forum, ich bin Betriebsrat in einem mittleren Unternehmen (50 Mitarbeiter) und im nächsten Jahr steht im Februar ein Umzug der Firma an. Dieser Umzug wird an einem Wochentag stattfinden und d
Versetzung
Hallo in die Runde, in einem alten Gebäude wurde ein neues Großraumbüro errichtet. In der Vergangenheit hat der AG die Mitbestimmung des BR diesbezüglich vergessen, jedoch nach geholt, auf Anfrage we
Wechsel von einem 3-Schicht-Arbeitsplatz zu einem 2-Schicht-Arbeitsplatz
ÄlterHallo zusammen, wir haben folgende Situation, wir haben 2 verschiedene Arbeitsplätze in einer Abteilung. Einer davon arbeitet im 3-Schicht-Rhythmus und der andere Arbeitsplatz im 2-Schicht-Rhythmus.
Anordnung Zwangsurlaub ohne Rücksprache mit BR
ÄlterHallo, Bei uns im Betrieb steht ein Umzug an. Nun wurde vom Chef schriftlich mitgeteilt dass am Tag des Umzug´s jeder Mitarbeiter Urlaub zu nehmen hat. Da ich selbst BR/SBV bin kann ich sagen dass