Hallo!
Unser AG holt die Zustimmung des BR z.B. bei personellen Einzelmaßnahmen (Einstellung, Eingruppierungsänderung o.ä.) manchmal erst dann ein, wenn sie schon erfolgt sind. Hat eine verspätete Anfrage an der BR irgendeine Auswirkung oder wird die Verspätung unschädlich, sobald der AG die Anfrage nachträglich stellt? Gelten also bei der nachträglichen Beteiligung die selben Regeln wie bei der regulären?
Danke für eure / Ihre Antworten!