Hallo allerseits,
wir streiten mit der Geschäftsleitung über Einhaltung des Lohntarifvertrags. Unser Tarif besteht aus mehren Lohngruppen - ist ja auch allen bekannt -.Die Fachkräfte finden sich laut Definition in der Gruppe 1 wieder. Nun sind in den letzten Jahren neue Berufsbilder (Ausbildungsberufe) hinzugekommen, die detailliert nicht vom Tarif erfasst werden. Wir sprechen aber immer noch von Fachkräften. Des Weiteren weigert sich die Geschäftsleitung auch Mitarbeiter, die auf Grund langjähriger Berufserfahrung lt. Vorgabe Tarifvertrag in die Facharbeitergruppe einzugruppieren.
Können wir als Betriebsrat eine Klageerhebung wagen wegen Nichteinhaltung des Tarifvertrags gem. § 80 (1) 1 BetrVG. Oder ist dieser Streit nur individuell einzuklagen?
Wer hat Erfahrung und kann mir weiter helfen?