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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einhaltung des Tarifvertrags

H
herby
Jan 2018 bearbeitet

Hallo allerseits, wir streiten mit der Geschäftsleitung über Einhaltung des Lohntarifvertrags. Unser Tarif besteht aus mehren Lohngruppen - ist ja auch allen bekannt -.Die Fachkräfte finden sich laut Definition in der Gruppe 1 wieder. Nun sind in den letzten Jahren neue Berufsbilder (Ausbildungsberufe) hinzugekommen, die detailliert nicht vom Tarif erfasst werden. Wir sprechen aber immer noch von Fachkräften. Des Weiteren weigert sich die Geschäftsleitung auch Mitarbeiter, die auf Grund langjähriger Berufserfahrung lt. Vorgabe Tarifvertrag in die Facharbeitergruppe einzugruppieren. Können wir als Betriebsrat eine Klageerhebung wagen wegen Nichteinhaltung des Tarifvertrags gem. § 80 (1) 1 BetrVG. Oder ist dieser Streit nur individuell einzuklagen? Wer hat Erfahrung und kann mir weiter helfen?

70501

Community-Antworten (1)

U
Ulrik

17.09.2010 um 11:44 Uhr

Der Klageweg in Bezug auf Einhaltung des TV muß der einzelne Mitarbeiter, bzw. die Gewerkschaft übernehmen. Ihr könntet aber mal schauen, was mit eurem MBR in Bezug auf die Eingruppierung ist. Wenn neue Berufsbilder dazukommen, ist der BR in der Mitbestimmung, wie die MA eingruppiert werden nach §99 BetrVG. Was habt ihr da unternommen?

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