Erstellt am 09.09.2010 um 19:20 Uhr von paulchen
Willkommen im Club,
Ihr solltet mal Die §§37 Abs.6 und Abs7 BetrVG nachlesen.Im übrigen könnt ihr auf diesen W.A.F.Seiten Gesetzestexte finden und wichtig URTEILE nachlesen.Nett und Freundlich schön und gut aber ihr seid keine"klassensprecher" nur mut aller anfang scheint schwer!
Erstellt am 09.09.2010 um 21:50 Uhr von nicoline
babsd,
immer wieder muss ich mich fragen, was manche BR an BV verzapfen!!!!! An Eurer Stelle würde ich mich schleunigst über die Rechtmäßigkeit dieser BV und die weitere Vorgehensweise rechtlich beraten lassen => *und komplett neu gewählt sind* bevor Ihr, in Unkenntnis der rechtlichen Gegebenheiten, hier noch mehr.... verzapft.
Bildungsurlaub kann man als AN nur beantragen und als AG nur gewähren, für Bildungsmaßnahmen, die nach dem Bildungsurlaubsgesetz anerkannt sind und nicht für jedes x-beliebige Seminar oder für jede x-beliebige Fortbildung, wenn es denn in dem jeweiligen Bundesland überhaupt Bildungsurlaub gibt.
Natürlich kann man eine Beteiligung des AN an Fortbildungen vereinbaren, aber über Urlaubstage halte ich für sehr zweifelhaft! Urlaub dient zunächst mal grundsätzlich der Erholung!
Wenn Ihr die BV kippen wollt, müsst Ihr sie kündigen und bevor Ihr das tut, solltet Ihr Euch gänzlich darüber im Klaren sein, was Ihr wollt. Dieses über Tips aus einem Internetforum regeln zu wollen, halte ich für sehr bedenklich, da hier niemand den geauen Wortlaut der BV oder Eure betrieblichen Gegebenheiten kennt. Wendet Euch an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der erklärt Euch genau die weitere Vorgehensweise!
Erstellt am 09.09.2010 um 23:11 Uhr von DerAlteHeini
babsd
Eure Argumentation ist einfach,
ihr teilt dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern mit,
dass diese Betriebsvereinbarung gesetzwidrig und somit nichtig ist
und vom damaligen BR nicht hätte abgeschlossen werden dürfen.
Erstellt am 09.09.2010 um 23:28 Uhr von qwert
Warum sollte man die loswerden wollen? Die ist doch für die AN SEHR freundlich?!
Ohne die BV muß man doch für die ganze zweite Woche Urlaub nehmen!
Erstellt am 09.09.2010 um 23:44 Uhr von nicoline
*Eure Argumentation ist einfach,
ihr teilt dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern mit,
dass diese Betriebsvereinbarung gesetzwidrig und somit nichtig ist
und vom damaligen BR nicht hätte abgeschlossen werden dürfen.*
Wenn schon, denn schon: weil?????????