Hallo, ich habe folgende Frage: In unserem Betrieb gibt es eine Betriebsvereinbarung, die besagt, dass der Arbeitnehmer, wenn er zu Seminaren geht, für den Zeitraum ,der 5 Tage Bildungsurlaub überschreitet, hälftig Urlaub abgeben muß. Das heißt, wenn ich 10 Tage seminar habe, bekomme ich dafür 2,5 Tage vom Jahresurlaub abgezogen. Der Betriebsrat versucht, diese Betriebsvereinbarung zu kippen. Da wir aber bedacht vorgehen wollen, und komplett neu gewählt sind, folgende Frage: Hat jemand Erfahrung mit Ähnlichen Situationen, oder Tipps parat, welches Gesetz da greift? Wir möchten natürlich rechtlich argumentieren, und trotzdem nett dabei bleiben! Danke vorab!!