Urlaubsabgabe für Seminare?
Hallo, ich habe folgende Frage: In unserem Betrieb gibt es eine Betriebsvereinbarung, die besagt, dass der Arbeitnehmer, wenn er zu Seminaren geht, für den Zeitraum ,der 5 Tage Bildungsurlaub überschreitet, hälftig Urlaub abgeben muß. Das heißt, wenn ich 10 Tage seminar habe, bekomme ich dafür 2,5 Tage vom Jahresurlaub abgezogen. Der Betriebsrat versucht, diese Betriebsvereinbarung zu kippen. Da wir aber bedacht vorgehen wollen, und komplett neu gewählt sind, folgende Frage: Hat jemand Erfahrung mit Ähnlichen Situationen, oder Tipps parat, welches Gesetz da greift? Wir möchten natürlich rechtlich argumentieren, und trotzdem nett dabei bleiben! Danke vorab!!
Community-Antworten (5)
09.09.2010 um 21:20 Uhr
Willkommen im Club, Ihr solltet mal Die §§37 Abs.6 und Abs7 BetrVG nachlesen.Im übrigen könnt ihr auf diesen W.A.F.Seiten Gesetzestexte finden und wichtig URTEILE nachlesen.Nett und Freundlich schön und gut aber ihr seid keine"klassensprecher" nur mut aller anfang scheint schwer!
09.09.2010 um 23:50 Uhr
babsd, immer wieder muss ich mich fragen, was manche BR an BV verzapfen!!!!! An Eurer Stelle würde ich mich schleunigst über die Rechtmäßigkeit dieser BV und die weitere Vorgehensweise rechtlich beraten lassen => und komplett neu gewählt sind bevor Ihr, in Unkenntnis der rechtlichen Gegebenheiten, hier noch mehr.... verzapft. Bildungsurlaub kann man als AN nur beantragen und als AG nur gewähren, für Bildungsmaßnahmen, die nach dem Bildungsurlaubsgesetz anerkannt sind und nicht für jedes x-beliebige Seminar oder für jede x-beliebige Fortbildung, wenn es denn in dem jeweiligen Bundesland überhaupt Bildungsurlaub gibt. Natürlich kann man eine Beteiligung des AN an Fortbildungen vereinbaren, aber über Urlaubstage halte ich für sehr zweifelhaft! Urlaub dient zunächst mal grundsätzlich der Erholung! Wenn Ihr die BV kippen wollt, müsst Ihr sie kündigen und bevor Ihr das tut, solltet Ihr Euch gänzlich darüber im Klaren sein, was Ihr wollt. Dieses über Tips aus einem Internetforum regeln zu wollen, halte ich für sehr bedenklich, da hier niemand den geauen Wortlaut der BV oder Eure betrieblichen Gegebenheiten kennt. Wendet Euch an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der erklärt Euch genau die weitere Vorgehensweise!
10.09.2010 um 01:11 Uhr
babsd Eure Argumentation ist einfach, ihr teilt dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern mit, dass diese Betriebsvereinbarung gesetzwidrig und somit nichtig ist und vom damaligen BR nicht hätte abgeschlossen werden dürfen.
10.09.2010 um 01:28 Uhr
Warum sollte man die loswerden wollen? Die ist doch für die AN SEHR freundlich?! Ohne die BV muß man doch für die ganze zweite Woche Urlaub nehmen!
10.09.2010 um 01:44 Uhr
Eure Argumentation ist einfach, ihr teilt dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern mit, dass diese Betriebsvereinbarung gesetzwidrig und somit nichtig ist und vom damaligen BR nicht hätte abgeschlossen werden dürfen. Wenn schon, denn schon: weil?????????
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