BR- Seminare
Heute kommt eine Vorgesetzte eines BR-Mitgliedes mit einer speziellen Frage zu mir. Das BRM möchte für das vergangene Wochenende (Fr. und Sa.) die Arbeitszeit gutgeschrieben haben. Die Kollegin war nach eigener Aussage zu einem "gewerkschaftlichen Seminar." Der Betriebsrat weiss nichts von einem Seminar, hat auch nichts beschlossen oder ähnliches. Da kein Beschluss vorliegt, gibt es meiner Meinung nach auch keine Erstattung der Arbeitszeit. Liege ich mit dieser Aussage richtig ??
Community-Antworten (4)
25.11.2013 um 17:02 Uhr
Du liegst richtig. Wenn es keinen tariflichen Anspruch gibt . Aber selbst wenn es nach § 37.7 BetrVG wäre, hätte er eigentlich vorher den Freistellungsanspruch geltend machen müssen; zudem müsste das Seminar dann entsprechend anerkannt sein.
25.11.2013 um 18:56 Uhr
Glaskugel anknips: Euer BR-Mitglied war nicht auf einem Seminar für Betriebsräte, das durch die Gewerkschaft organisiert wurde, sondern auf einen Gewerkschaftsseminar für Gewerkschaftsmitglieder. Gewerkschaftsarbeit ist Freizeittätigkeit. Dafür gibt es in der Regel keine Freistellungen oder Zeitgutschriften. Glaskugel ausknips.
25.11.2013 um 20:28 Uhr
@ frostirot
Ein BRM übt sein Amt noch immer in eigener Verantwortung aus. Wenn ein BRM meint, sich in Freizeit betriebsrätlich engagieren zu müssen, kann es das natürlich tun. Dafür gibt es ja den § 37Abs. 3 BetrVG ...
ABER ... der Freizeitausgleich kann nur dann verlangt werden, wenn die ERFORDERLICHE BR-Tätigkeit aus BETRIEBSbedingten Gründen außerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgt ist.
Deiner Fragestellung ist jedoch nicht zu entnehmen, dass tatsächlich erforderliche BR-Arbeit geleistet wurde. Ebenso kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieser Seminarbesuch aus betriebsbedingten Gründen in der Freizeit erfolgen musste.
Allein aus diesen Gründen ist der Anspruch auf Freizeitausgleich zu verneinen!
25.11.2013 um 22:30 Uhr
Oh oh hätte das Brmitglied an diesen Tagen arbeiten sollen?
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