Erstellt am 03.09.2010 um 01:39 Uhr von sueton
Moin Biker !
Setzt der GL noch mal einen Termin.Dabei wäre es von Vorteil,wenn Ihr schon einen neuen Entwurf für die BV dabei habt.Wird der wieder nicht wahrgenommen,erklärt Ihr per Beschluss die Verhandlungen für gescheitert und dann ist die Einigungsstelle am Zug.Bei der Gelegenheit kann dann auch gleich die Bürofrage geklärt werden,unter dem Hinweis,daß dieses auch gefüllt sein muss:Computer,Drucker etc.
Grüsse,sueton
Erstellt am 03.09.2010 um 08:06 Uhr von Pharm
Hallo BIKER,
wichtig ist, ob die gekündigte BV eine "Nachwirkung" hat (o.ä.).
Des Weiteren ist zu prüfen, ob mit der neu zu verhandelnden BV ein Thema geregelt wird, welches der Mitbestimmung des BR unterliegt (siehe §87, BetrVG) ansonsten würde ich keine Einigungsstelle anrufen (das ist aber nur meine Meinung).
Du solltest hier noch ein paar Infos geben (Nachwirkung, Thema BV…), dann gibt es hier bestimmt noch "Experten" die Dir konkretere Antworten geben können.
Wenn Ihr eine neue BV verhandeln wollt, macht es sich wirklich besser, der GL ein Entwurf zu schicken und eine angemessene Frist für erste Verhandlungen zu setzen.
Viele Grüße
Pharm
Erstellt am 03.09.2010 um 08:41 Uhr von Biker
Hallo,
Danke für die bisherigen antworten, die alte BV hat eine Nachwirkung und fällt unter die Mitbestimmung.(Regelung der Jahresarbeitszeit).
Jedoch werden seit Monaten Gespräche seitens der Geschäftsleitung kurzfristig abgesagt und wir fahren wegen Schichtarbeit umsonst zur Firma.
Die Mitbestimmung wir Ignoriert...........es werden Leiharbeiter eingestellt ohne den BR zu informieren usw.
Als Betriebsratsbüro wurde uns zuletzt der Sanitärraum für LKW-Fahrer angeboten.
Ich weiß es hört sich alles ein wenig merkwürdig an......aber der letzte BR hat alles schleifen lassen und wir haben nun Schwierigkeiten uns durchzusetzen und Gehör zu verschaffen.
MFG
Erstellt am 03.09.2010 um 10:18 Uhr von Petrus
zur BV: Auch ich würde empfehlen, der GL Euren Entwurf zuzuschicken, verbunden mit der Aufforderung, innerhalb einer gesetzten Frist diesen zu unterschreiben oder aber einen Gegenentwurf vorzulegen _und_ zu verhandeln. Passiert das nicht: Den Beschluss fassen, die Verhandlungen für gescheitert zu erklären und die E-Stelle anzurufen. Ihr schlagt einen Vorsitzenden und die Anzahl der Beisitzer vor (Tipp: ein Beisitzer sollte euer Anwalt sein, der euch auch Vorsitzende empfehlen kann) und setzt wieder eine Frist von max. 14 Tagen. Nach Ablauf dieser beschließt ihr, die E-Stelle vom ArbGericht einsetzen zu lassen.
Leiharbeiter: Hier würde ich erstmal nur die Anhörung anmahnen, im Wiederholungsfall unter Verweis auf §101. Da aber die BV dringender sein dürfte, treibt diese voran. Nach der E-Stelle vergeht dem ArbGeb vermutlich sowieso die Lust an einer Eskalation...
BR-Büro: Gibt es denn einen adäquaten Raum, den die GL zur Verfügung stellen könnte, wenn sie wollte? bzw. Könnte man den schaffen? Raum benennen, Frist setzen. Und ebenfalls gleich nach der BV in Angriff nehmen.
Schulungen: Ich fürchte, euer Chef hat dafür auch kein Geld, oder?
Euer Anwalt sollte diese Sachverhalte natürlich auch schon vor der E-Stelle kennen. Eventuell kann er diese Blockadehaltung nutzbringend verwenden...