Erstellt am 02.09.2011 um 13:50 Uhr von rkoch
Du wirfst hier einiges Durcheinander.....
1. Gewerkschaftsmitglied (wohl eher einen Vertreter, Bevollmächtigten der GEW)
Es gibt hier keine wörtliche, zwingende Vorschrift. Da aber der AG grundsätzlich Hausrecht hat und unbekannte einfach rauswerfen kann, ist es auch vor dem Hintergrund der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" mehr als zweckmäßig den Gast anzumelden.
Gleiches gilt für alle Auskunftspersonen nach §80 (2) BetrVG.
2. Rechtsanwalt
Rechtsanwälte werden i.d.R. nicht für Lau einen Betriebsrat aufsuchen es sei denn für ein Informationsgespräch wegen eines Vertretungsfalles. Falls der Besuch Kosten verursacht fällt ein RA entweder unter Sachverständiger oder unter Rechtsbeistand im Streitfalle. Beide Fälle müssen dem AG mitgeteilt werden damit er die Kosten übernimmt.
3. Sachverständige
Kosten i.d.R. auch Geld und sind nach §80 (3) BetrVG nur nach "näherer Vereinbarung" mit dem AG zulässig.
Edit: Irgendwo im Hinterkopf hat da noch was bei mit geklopft, jetzt weiß ich auch was.
Du hast zwar auf einen Vertreter der GEW als Gast des BR angespielt, aber GEW-Vertreter haben ja nach §2 (2) BetrVG ein grundsätzliches Zutrittsrecht gewährt, und da findest Du auch explizit "... der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ist deren Beauftragten nach Unterrichtung des Arbeitgebers oder seines Vertreters Zugang zum Betrieb zu gewähren"
Wenn also ein GEW-Vertreter OHNE Einladung des BR in den Betrieb will, dann darf er auch das, muß aber den AG unterrichten.... Daraus ersiehst Du auch die Zweckmäßigkeit auch einer Unterrichtung des AG aus anderem Grund.
Erstellt am 02.09.2011 um 19:08 Uhr von gironimo
Hausrecht hin oder her.
Wenn der BR einen Gewerkschaftsvertreter einladen will, tut er dies, ohne die GL zuvor darüber zu informieren. Der Kollege meldet sich beim betreten des Werkes ja an der Pforte oder dem Empfang an. Das ist es dann.
Der AG wird ja auch den BR nicht darüber informieren, dass er einen Vertreter des Arbeitgeberverbandes einladen wird.
Das gleiche gilt auch für andere Besucher, mit denen man informelle Gespräche führen will, die zur BR-Arbeit gehören.
Wenn es natürlich zu Kosten kommt, müssen die von rkoch zitierten Dinge beachtet werden.