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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schriftverkehr mit der Geschäftsleitung

R
RuSBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Kollegen kamen jetzt vom Seminar wieder und erzählten mir das man den Schriftverkehr mit der Geschäftsleitung nur mit Eingangsstempel versehen persönlich übergeben soll. Bis jetzt haben wir das immer per Email (an die persönliche Adresse) gemacht. Wie haltet Ihr das ?

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Community-Antworten (5)

P
Pickel

02.12.2014 um 23:07 Uhr

Das ist im Zeitalter der Email großer Quatsch wenn ein Mindestmaß an Vertrauen herrscht. Wieder ein schönes Beispiel, mit welch blödsinnigen lebensfremden Themen manche Seminaranbieter arbeiten.

S
seesee

02.12.2014 um 23:46 Uhr

Naja... wenn ich einen Beschluss zur Kenntnis geben müßte, der juristisch von Bedeutung wäre, würde ich mir den Empfang schon schriftlich quittieren lassen. Das hat nichts mit Vertrauen zu tun, sondern mit saubetem Arbeiten. Die Profis unter den Arbeitgebern wissen das auch.

S
seesee

02.12.2014 um 23:47 Uhr

Zusatz: Die Rechtswirksamkeit von Emails ist immernoch eine kritische Frage.

G
gironimo

03.12.2014 um 13:40 Uhr

Die Unterschiede kann man im §§ 126, a und b BGB nachlesen.

Auch ich würde dringend empfehlen, bei Widersprüchen des BR die klassische Schriftform mit Unterschrift und Fristeinhaltung anzuwenden.

Bei sonstigen Beschlüssen, die dem AG zugestellt werden, kann man durchaus auf modernere Mittel zurückgreifen. Das kann/sollte man ggf. in einem Monatsgespräch mit dem Arbeitgeber abklären.

S
seesee

03.12.2014 um 14:02 Uhr

... und das Ergebnis protokollieren.

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