Erstellt am 02.12.2014 um 22:07 Uhr von Pickel
Das ist im Zeitalter der Email großer Quatsch wenn ein Mindestmaß an Vertrauen herrscht. Wieder ein schönes Beispiel, mit welch blödsinnigen lebensfremden Themen manche Seminaranbieter arbeiten.
Erstellt am 02.12.2014 um 22:46 Uhr von seesee
Naja... wenn ich einen Beschluss zur Kenntnis geben müßte, der juristisch von Bedeutung wäre, würde ich mir den Empfang schon schriftlich quittieren lassen. Das hat nichts mit Vertrauen zu tun, sondern mit saubetem Arbeiten. Die Profis unter den Arbeitgebern wissen das auch.
Erstellt am 02.12.2014 um 22:47 Uhr von seesee
Zusatz: Die Rechtswirksamkeit von Emails ist immernoch eine kritische Frage.
Erstellt am 03.12.2014 um 12:40 Uhr von gironimo
Die Unterschiede kann man im §§ 126, a und b BGB nachlesen.
Auch ich würde dringend empfehlen, bei Widersprüchen des BR die klassische Schriftform mit Unterschrift und Fristeinhaltung anzuwenden.
Bei sonstigen Beschlüssen, die dem AG zugestellt werden, kann man durchaus auf modernere Mittel zurückgreifen. Das kann/sollte man ggf. in einem Monatsgespräch mit dem Arbeitgeber abklären.
Erstellt am 03.12.2014 um 13:02 Uhr von seesee
... und das Ergebnis protokollieren.