Hallo rundum,

eine Koll. bat um ein Zwischenzeugnis.Sie erhielt es auch... Nach einer Tätigkeitsbeschreibung steht dort zu lesen:

Fr.X verfügt über Fachkenntnisse und bewältigt im Wesentlichen die in ihrem Aufgabenbereich anfallenden Aufgaben. Auf Grund ihrer Auffassungsgabr überblickt sie die ihr gestellten Aufgaben und findet Lösungen. In vertrautem Zusammenhang kann sie sich auf ihre Urteilsfähigkeit stützen. Fr.X arbeitet in der Regel zuverlässig. Der geforderten Einsatzbereitschaft entspricht sie im Wesentlichen. Dem üblichen Arbeitsanfall ist sie gewachsen.... hat die ihr übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt. - Das persönliche Verhalten... gegenüber Vorgeseetzten, Kollegen und Kunden ist höflich, freundlich und zuvorkommend.

- Muss ein Arb.Zeugnis nicht eigentlich "wohlwollend" sein? Was kann ich bzw. können wir tun um Fr.X zu helfen?

VG Barevi