Erstellt am 18.07.2007 um 14:38 Uhr von rolfo2
Als BR kannst du eigentlich wenig tun gegen ein schlechtes Zeugnis.
Die Kollegin kann aber vor dem Arbeitsgericht ein ordentliches Zeugnis einklagen. Meist reicht schon der Hinweis an den AG dass man das über einen Rechtsanwalt tut.
Ich denke doch, dass sie für vergange Fehler auch nicht abgemahnt wurde.
Ihr als BR könnt ja dem Arbeitgeber sagen, ihr hättet der Kollegin zu dem Schritt geraten,überhaupt, wenn ihr auch anderer Meinung seid.
Erstellt am 18.07.2007 um 15:05 Uhr von Konrad
Hallo @möhre
Der BR kann schon was tun und zwar auf die gesetzlichen Bestimmungen hinweisen!!
Der Zeugnisanspruch ergibt sich aus dem Gesetz und aus den Tarifverträgen. Seit 1. Januar 2003 gilt für alle Arbeitnehmer der § 109 der Gewerbeordnung.
Nach der Rechtsprechung gibt es 4 allgemeine Zeugnisgrundsätze, an den Zeugnisse zu orientieren sind, nämlich
– der Grundsatz der Wahrheit,
– der Grundsatz des Wohlwollens,
– der Grundsatz der Vollständigkeit und
– der Grundsatz der individuellen Beurteilung.
Diese 4 Grundsätze gelten jedoch nach ständiger Rechtsprechung auch weiterhin.
Erstellt am 18.07.2007 um 23:13 Uhr von paula
Falls der AG wirklich ein nicht so tolles Zeugnis ausstellen sollte gibt es halt immer ein gewisses Beweisproblem. Der AN hat immer das Problem dass er für Bewertungen im Bereich von gut bis sehr gut beweispflichtig ist. Da kann man im Zeugnisstreit schon mal Probleme bekommen. Aber trotzdem würde ich ein solches Verfahren nicht scheuen, da nahezu alle dieser Streitigkeiten in einem gerichtlichen Vergleich enden...
Erstellt am 18.07.2007 um 23:20 Uhr von Robin H
Hatte die Kollegin schon mal ein Zwischenzeugnis? Wenn ja, dann wäre der AG in einer gerichtlichen Auseinandersetzung beweispflichtig, wenn er erheblich von der Bewertung des Zwischenzeugnisses abweicht. Ansonsten müßte die Kollegin darlegen, warum sie ein besseres als ein befriedigendes Zeugnis möchte.
Erstellt am 19.07.2007 um 05:08 Uhr von pirat
@möhre
nur zur Ergänzug und Horizonterweiterung:
http://www.verdi-arbeitszeugnisberatung.de/urteile.php3?si=469ed4825467a&lang=1&view=
kann ja nicht schaden.