Arbeitszeugnis
Hallo,
eine Kollegin hat gekündigt und möchte ein Arbeitszeugnis. Die GL ist nicht erfreut über die Kündigung und hat mitgeteilt, dass das Zeugnis nicht so besonders ausfällt, da der eine oder andere Fehler aus vergangener Zeit gefunden wurde. Wie kann der BR einschreiten, bzw. ich habe die GL schon informiert, dass der BR damit nicht einverstanden ist.. Was kann man der Kollegin raten?
Viele Dank für Eure Hilf. Möhre
Community-Antworten (5)
18.07.2007 um 16:38 Uhr
Als BR kannst du eigentlich wenig tun gegen ein schlechtes Zeugnis. Die Kollegin kann aber vor dem Arbeitsgericht ein ordentliches Zeugnis einklagen. Meist reicht schon der Hinweis an den AG dass man das über einen Rechtsanwalt tut. Ich denke doch, dass sie für vergange Fehler auch nicht abgemahnt wurde. Ihr als BR könnt ja dem Arbeitgeber sagen, ihr hättet der Kollegin zu dem Schritt geraten,überhaupt, wenn ihr auch anderer Meinung seid.
18.07.2007 um 17:05 Uhr
Hallo @möhre Der BR kann schon was tun und zwar auf die gesetzlichen Bestimmungen hinweisen!!
Der Zeugnisanspruch ergibt sich aus dem Gesetz und aus den Tarifverträgen. Seit 1. Januar 2003 gilt für alle Arbeitnehmer der § 109 der Gewerbeordnung. Nach der Rechtsprechung gibt es 4 allgemeine Zeugnisgrundsätze, an den Zeugnisse zu orientieren sind, nämlich – der Grundsatz der Wahrheit, – der Grundsatz des Wohlwollens, – der Grundsatz der Vollständigkeit und – der Grundsatz der individuellen Beurteilung. Diese 4 Grundsätze gelten jedoch nach ständiger Rechtsprechung auch weiterhin.
19.07.2007 um 01:13 Uhr
Falls der AG wirklich ein nicht so tolles Zeugnis ausstellen sollte gibt es halt immer ein gewisses Beweisproblem. Der AN hat immer das Problem dass er für Bewertungen im Bereich von gut bis sehr gut beweispflichtig ist. Da kann man im Zeugnisstreit schon mal Probleme bekommen. Aber trotzdem würde ich ein solches Verfahren nicht scheuen, da nahezu alle dieser Streitigkeiten in einem gerichtlichen Vergleich enden...
19.07.2007 um 01:20 Uhr
Hatte die Kollegin schon mal ein Zwischenzeugnis? Wenn ja, dann wäre der AG in einer gerichtlichen Auseinandersetzung beweispflichtig, wenn er erheblich von der Bewertung des Zwischenzeugnisses abweicht. Ansonsten müßte die Kollegin darlegen, warum sie ein besseres als ein befriedigendes Zeugnis möchte.
19.07.2007 um 07:08 Uhr
@möhre
nur zur Ergänzug und Horizonterweiterung:
http://www.verdi-arbeitszeugnisberatung.de/urteile.php3?si=469ed4825467a&lang=1&view=
kann ja nicht schaden.
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