Hallo,
hoffe es kann mir einer von Euch weiterhelfen. Wir sind ein neu gewählter BR. Jetzt hat man einer Kollegin im Betrieb gekündigt wg. Mißbrauch von Medien (Internet und Email). Bei der stattgefunden Vergleichsverhandlung hat man sich auf eine ordentliche Kündigung geeinigt. Die Kollegin wird auch in den nächsten Tagen ein Arbeitszeugnis erhalten. Nun stellt sich für uns die Frage ob wir als BR a) das Recht haben Einblick in dieses Zeugnis zu nehmen und b) wenn wir der Meinung sind das es zu "negativ" ausgefallen ist ein Mitspracherecht zwecks Formulierung haben.

Vielen Dank vorab!