Arbeitszeugnis
Hallo, hoffe es kann mir einer von Euch weiterhelfen. Wir sind ein neu gewählter BR. Jetzt hat man einer Kollegin im Betrieb gekündigt wg. Mißbrauch von Medien (Internet und Email). Bei der stattgefunden Vergleichsverhandlung hat man sich auf eine ordentliche Kündigung geeinigt. Die Kollegin wird auch in den nächsten Tagen ein Arbeitszeugnis erhalten. Nun stellt sich für uns die Frage ob wir als BR a) das Recht haben Einblick in dieses Zeugnis zu nehmen und b) wenn wir der Meinung sind das es zu "negativ" ausgefallen ist ein Mitspracherecht zwecks Formulierung haben.
Vielen Dank vorab!
Community-Antworten (1)
21.06.2006 um 13:43 Uhr
Die gekündigte Kollegin kann ja gegen das Zeugnis klagen. Ansonsten hat der BR damit nichts zu tun.
Verwandte Themen
Ab wann besteht der Anspruch auf Arbeitszeugnis/Qualifiziertes Arbeitszeugnis?
ÄlterAb wann besteht der Anspruch auf Arbeitszeugnis/Qualifiziertes Arbeitszeugnis? Eine Mitarbeiterin hat bei uns erfahren, dass ihr befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Sie möchte nun ein
Anspruch auf Arbeitszeugnis
ÄlterHallo! Ein ärztlicher Kollege hat sich heute an den BR gewandt, mit der Bitte, ihm in Bezug auf sein Arbeitszeugnis zu helfen. Er hat mehr als 10 Jahre gemeinsam mit seiner Vorgesetzten in einer Abt
Arbeitszeugnis für ZA - AG verpflichtet, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen?
ÄlterHallo Kollegen/innen, bei uns ist seit 1 Jahr ein Zeitarbeiter beschäftigt, leider benötigen wir seinen Arbeitseinastz nicht mehr. Frage: von wem kann er überseine Tätigkeit ein qualifiziertes A
Zeugnis - wo stehen eigentlich die Paragraphen zum Arbeitszeugnis?
ÄlterHallo Kollegen, wo stehen eigentlich die Paragraphen zum Arbeitszeugnis? grüßle thomas
Frage zum Arbeitszeugnis
ÄlterWie kann man dieses Arbeitszeugnis werten? Besonders die letzte Passage. Es handelt sich um einen Versandhandel, die Arbeit mit Kunden steht im Vordergrund und auch die Telefonie. Was sollte man lieb