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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeugnis

JS
Jutta Schmidt
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hoffe es kann mir einer von Euch weiterhelfen. Wir sind ein neu gewählter BR. Jetzt hat man einer Kollegin im Betrieb gekündigt wg. Mißbrauch von Medien (Internet und Email). Bei der stattgefunden Vergleichsverhandlung hat man sich auf eine ordentliche Kündigung geeinigt. Die Kollegin wird auch in den nächsten Tagen ein Arbeitszeugnis erhalten. Nun stellt sich für uns die Frage ob wir als BR a) das Recht haben Einblick in dieses Zeugnis zu nehmen und b) wenn wir der Meinung sind das es zu "negativ" ausgefallen ist ein Mitspracherecht zwecks Formulierung haben.

Vielen Dank vorab!

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Community-Antworten (1)

FB
Frank B.

21.06.2006 um 13:43 Uhr

Die gekündigte Kollegin kann ja gegen das Zeugnis klagen. Ansonsten hat der BR damit nichts zu tun.

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