Der BR möchte gerne eine eigene Versammlung für unsere Pflegekräfte (Krankenhaus) abhalten, um über bestehende Probleme (Stellenabbau, Steigerung der Krankheitsfälle, Überlastung der Pflegekräfte....) miteinander zu diskutieren und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Diese möchte der BR dann mit der GL besprechen bzw. einfordern.
Wir hatten heuer erst zwei Betriebsversammlungen, möchte diese gerne als Teilversammlung (= Pflege) abhalten.
Meine Fragen:
1. Kann der AG uns dies verwehren?
2. Hat der AG ein Teilnahmerecht?
3. Findet diese Versammlung während der Arbeitszeit statt?
Habe in § 42 BetrVG keine schlüssige Antwort gefunden.
Danke für eure Antworten.