Erstellt am 02.12.2006 um 09:50 Uhr von Mona-Lisa
@Dieter,
so kurzfristig, dass alle Mitarbeiter die Möglichkeit haben, an der Betriebsversammlung teilzunehmen.
Was ist eine "geschlossene Betriebsversammlung"?
Diese Versammlungen sind immer nichtöffentlich....
Erstellt am 02.12.2006 um 17:13 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Der AG soll aber vielleicht nicht dabei sein...
Erstellt am 02.12.2006 um 17:30 Uhr von Lotte
...was das BetrVG aber nicht vorsieht.
Erstellt am 02.12.2006 um 17:35 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
ob der AG soll, kann, muss oder darf, wird Dieter im BetrVG nach eindrücklichem Studium feststellen,
Aber ich hatte die Befürchtung, dass die MA während der Versammlung eingeschlossen werden, damit keiner davonläuft.....
Erstellt am 02.12.2006 um 17:59 Uhr von Fayence
Lotte,
hmmm, in meiner Kommentierung lese ich aber etwas anderes! :-)
Es gibt durchaus Betriebs- oder Abteilungsversammlungen, die ein Teilnahmerecht des Arbeitgebers nicht vorsehen!
Erstellt am 02.12.2006 um 18:17 Uhr von Lotte
Fayence,
okay, Fitting RN 50 ;-)),
wobei ich nicht glaube, dass der Wunsch, den AG nicht dabei zu haben eine zusätzliche BetrV ausreichend begründet und wenn es noch keine BetrV in diesem Quartal gab, dann ist es per se keine Zusätzliche.
Erstellt am 02.12.2006 um 18:32 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
naja, Dieter hat uns ja nicht mitgeteilt, warum der Betriebsrat die Betriebsversammlung "geschlossen" abhalten will....
Und kurzfristig heisst für mich, dass den MA schleunigst etwas mitgeteilt werden sollte.
Erstellt am 03.12.2006 um 11:19 Uhr von Brina
bei einer außerordentlichen Betriebsversammlung müssen mind. 1/4 der Wahlberechtigten Mitglieder einen Antrag stellen. Diese Versammlung darf dann auch kurzfristig, während der Arbeitszeit, einberufen werden.
Der Arbeitgeber muss jedoch davon in Kenntnis gesetzt werden.
Vieleicht reicht auch ein Infoschreiben an alle Mitarbeiter?
Erstellt am 03.12.2006 um 11:35 Uhr von Fayence
Brina,
mit Verlaub gesagt "Quatsch"!