Beschwerdeerfassung durch den AG mitbestimmungspflichtig?
Unser AG (Krankenhaus) hat vor kurzem im Intranet eine Rubrik "Beschwerdeerfassung" für die Beschäftigten zur Meldung öffentlich gemacht. Hat hier der BR ein Mitbestimmungsrecht? Welche § können wir anführen? Wir wurden nicht informiert! Vielen Dank für eure Antworten.
Community-Antworten (13)
10.08.2010 um 11:48 Uhr
@Fliege Beschwerden der Patienten?
10.08.2010 um 12:16 Uhr
Fliege, ich denke hier seid Ihr in der Mitbestimmung nach §§84, 85 BetrVG.
10.08.2010 um 12:56 Uhr
@Kölner Nein, für die Beschäftigten. Ich hatte geschrieben "...... eine Rubrik "Beschwerdeerfassung" FÜR die Beschäftigten....".
10.08.2010 um 13:00 Uhr
@Fliege Beschwerdemanagement - da das auch immer Ideen und Konsequenzen nach § 87 Abs. 1 und ggf. 6 BetrVG tangieren kann, seid ihr dabei.
10.08.2010 um 13:01 Uhr
@Fliege Kann die Beschwerdeerfassung anonym genutzt werden? Und wie wird dies Sichergestellt? Würde ich den Arbeitgeber mal fragen ;-) Dann noch einen Aushang. Das diese Beschwerdeerfassung nicht mit euch abgestimmt wurde, ihr als BR nichts damit zu tun habt und jetzt die Gespräche mit dem Arbeitgeber aufnehmt. Wer sie dann noch nutzt,,,,,,,
10.08.2010 um 14:47 Uhr
Über was oder wen dürfen sich die Beschäftigten beschweren?
10.08.2010 um 14:56 Uhr
@neskia ??????????? Folgende Fragen stehen im " kritikom" (Ecclesia-Gruppe) zur Wahl: " Was ist passiert?" - "Wurde bereits auf die Beschwerde reagiert?" - Welche Geste der Entschuldigung wäre für den Beschwerdeführer angemessen?" - "Positive Meinungsäußerung" - Platz für zusätzliche Anmerkungen/Lösungsansätze"
Dies wird an das Qualitätsmanagement weitergeleitet und auf Wunsch kann eine Kontaktaufnahme "QM zum Beschwerdeführer" hergestellt werden.
10.08.2010 um 15:03 Uhr
@Fliege
http://www.arbeitnehmerkammer.de/cms/upload/Mitbestimmung/Mitbestimmung_im_QMS.pdf
Dann seid ihr doch dabei:-) Habt ihr eine BV zum Qualitätsmanagement?
10.08.2010 um 15:14 Uhr
@Alphaweibchen Eine BV dazu haben wir bisher nicht. Danke für deinen hilfreichen Link.
10.08.2010 um 15:25 Uhr
@Fliege Gerne:-) Lies das auch mal ,,,,,
10.08.2010 um 21:14 Uhr
Hallo Fliege,
der Ansatz von Kölner §87 (1) Nr. 1 und 6 ist der Richtige.
10.08.2010 um 21:39 Uhr
@neskia Bei QM mußt du schon weiter schauen als,,,,Kölner hat Recht.
10.08.2010 um 21:42 Uhr
@neskia Alphaweibchen hat nämlich gegoogelt und sieht hier ggf. auch eine Betriebsänderung!
@Alphaweibchen Bei Dir muss man immer so viel 'schauen'...aber der Hinweis auf Deine ergoogelten Hinweise war doch richtig, oder? :0)
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