Erstellt am 10.08.2010 um 09:48 Uhr von Kölner
@Fliege
Beschwerden der Patienten?
Erstellt am 10.08.2010 um 10:16 Uhr von pehoe
Fliege,
ich denke hier seid Ihr in der Mitbestimmung nach §§84, 85 BetrVG.
Erstellt am 10.08.2010 um 10:56 Uhr von Fliege
@Kölner
Nein, für die Beschäftigten.
Ich hatte geschrieben "...... eine Rubrik "Beschwerdeerfassung" FÜR die Beschäftigten....".
Erstellt am 10.08.2010 um 11:00 Uhr von Kölner
@Fliege
Beschwerdemanagement - da das auch immer Ideen und Konsequenzen nach § 87 Abs. 1 und ggf. 6 BetrVG tangieren kann, seid ihr dabei.
Erstellt am 10.08.2010 um 11:01 Uhr von Alphaweibchen
@Fliege
Kann die Beschwerdeerfassung anonym genutzt werden? Und wie wird dies Sichergestellt?
Würde ich den Arbeitgeber mal fragen ;-)
Dann noch einen Aushang. Das diese Beschwerdeerfassung nicht mit euch abgestimmt wurde, ihr als BR nichts damit zu tun habt und jetzt die Gespräche mit dem Arbeitgeber aufnehmt.
Wer sie dann noch nutzt,,,,,,,
Erstellt am 10.08.2010 um 12:47 Uhr von neskia
Über was oder wen dürfen sich die Beschäftigten beschweren?
Erstellt am 10.08.2010 um 12:56 Uhr von Fliege
@neskia
???????????
Folgende Fragen stehen im " kritikom" (Ecclesia-Gruppe) zur Wahl:
" Was ist passiert?" - "Wurde bereits auf die Beschwerde reagiert?" - Welche Geste der Entschuldigung wäre für den Beschwerdeführer angemessen?" - "Positive Meinungsäußerung" - Platz für zusätzliche Anmerkungen/Lösungsansätze"
Dies wird an das Qualitätsmanagement weitergeleitet und auf Wunsch kann eine Kontaktaufnahme "QM zum Beschwerdeführer" hergestellt werden.
Erstellt am 10.08.2010 um 13:03 Uhr von Alphaweibchen
@Fliege
http://www.arbeitnehmerkammer.de/cms/upload/Mitbestimmung/Mitbestimmung_im_QMS.pdf
Dann seid ihr doch dabei:-)
Habt ihr eine BV zum Qualitätsmanagement?
Erstellt am 10.08.2010 um 13:14 Uhr von Fliege
@Alphaweibchen
Eine BV dazu haben wir bisher nicht.
Danke für deinen hilfreichen Link.
Erstellt am 10.08.2010 um 13:25 Uhr von Alphaweibchen
@Fliege
Gerne:-) Lies das auch mal ,,,,,
http://www.management-praxis.de/unternehmen/qualitaet/keine-neuen-qm-methoden-ohne-beteiligung-ihres-betriebsrats
Erstellt am 10.08.2010 um 19:14 Uhr von neskia
Hallo Fliege,
der Ansatz von Kölner §87 (1) Nr. 1 und 6 ist der Richtige.
Erstellt am 10.08.2010 um 19:39 Uhr von Alphaweibchen
@neskia
Bei QM mußt du schon weiter schauen als,,,,Kölner hat Recht.
Erstellt am 10.08.2010 um 19:42 Uhr von Kölner
@neskia
Alphaweibchen hat nämlich gegoogelt und sieht hier ggf. auch eine Betriebsänderung!
@Alphaweibchen
Bei Dir muss man immer so viel 'schauen'...aber der Hinweis auf Deine ergoogelten Hinweise war doch richtig, oder? :0)