Erstellt am 18.07.2008 um 18:46 Uhr von carrie
@BRSOLO
Einfach etwas weiter unten bei "Rückzahlung von Ausbildungskosten"
http://www.benkelberg.com/urteile/index.php?Submit=Suchen&endMonth=2&myCategorie=7&myKind=1&strMonth=&strYear=
Nach Auffassung des LAG verstößt der Arbeitgeber mit dieser Rückforderung nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Der Mitarbeiter hat auf Kosten seines bisherigen Arbeitgebers eine Qualifikation erworben, die er zuvor nicht besessen hat. Daher sei die Rückzahlung für ihn zumutbar und stellt keine unverhältnismäßige Reaktion des Arbeitgebers dar.
Sieht nicht so aus, als wäre das Thema Mitbestimmungspflichtig.
Erstellt am 18.07.2008 um 21:38 Uhr von paula
das Thema ist auch nicht mitbestimmungspflichtig. Es handelt sich eben nicht um Vergütungsgrundsätze oder so. Die Schulungskosten sind ein Aufwendungsersatz zu dem der AG nicht verpflichtet wäre. Die Ausgestaltung ist insoweit mitbestimmungsfrei
Erstellt am 19.07.2008 um 10:31 Uhr von peanuts
"das Thema ist auch nicht mitbestimmungspflichtig."
Dem BR steht zwar kein MBR bzgl. der Rückzahlungsklauseln zu, die müssen einzelvertraglich vereinbart werden...
ABER... es muss doch überhaupt erst einmal geklärt sein, ob es sich um "Betriebliche Bildungsmaßnahmen" handelt, die einen AN zu einer Bindung an das Unternehmen oder einer etwaigen Rückzahlung verpflichten könnten.
"Wir als Betriebsrat sind dabei völlig übergangen worden. Welche Möglichkeiten haben wir jetzt ? Ist das Thema mitbestimmungspflichtig ? "
Ihr seid in der Mitbestimmung, was betriebliche Bildungsmaßnahmen betrifft!
"Die Schulungskosten sind ein Aufwendungsersatz zu dem der AG nicht verpflichtet wäre. "
Bei den mageren Angaben, kann das überhaupt nicht beurteilt werden!