Erstellt am 31.10.2018 um 14:48 Uhr von ganther
es ist die Frage ob der MA hier in den Betrieb der Tochter eingegliedert ist.Das kann man anhand der Infos nicht beurteilen. Der BR kann aber sein Info-Recht aus § 80 BetrVG nutzen.
Erstellt am 31.10.2018 um 15:19 Uhr von JuergenS
Der MA soll seinen Arbeitsplatz bei uns im Team bekommen, damit er kein Home Office macht bzw. in London angesiedelt werden muss.
Erstellt am 31.10.2018 um 16:17 Uhr von ganther
das heißt aber noch nicht, dass er eingegliedert sein muss. Bei der Eingliederung ist insbesondere zu beachten in welcher Form die Mitarbeiter verschiedener Unternehmen zusammen arbeiten und wie die Führung der Mitarbeiter erfolgt. Räumliche Aspekte sind nur Kriterien die ggf. ergänzend herangezogen werden können
Erstellt am 31.10.2018 um 16:24 Uhr von HansST
Eingliederung ja oder nein? Die Frage ist welche Möglichkeiten hat der BR das abzuwenden?
Erstellt am 31.10.2018 um 17:58 Uhr von celestro
HansST = JuergenS ?
Wie gesagt ... ob eingegliedert bei Euch oder nicht, kann anhand der Schilderung niemand wirklich beurteilen. Danach richtet sich aber, ob der BR zu beteiligen ist, oder nicht.
Aber mal die Gegenfrage: "Warum will der BR das überhaupt verhindern" ?
P.S. Die Rede ist von 3 "Gesellschaften" ? Holding, Gesellschaft in UK und 100%ige Tochter der Holding ?
Erstellt am 31.10.2018 um 18:57 Uhr von Krambambuli
Auf das Vertragsverhältnis kommt es nicht an, sondern wo der Arbeitnehmer in welchem Betrieb tätig werden soll.
Für den BR des Tochterunternehmens handelt es sich um eine Einstellung - egal mit wem der AN einen Arbeitsvertrag hat.
§99 BetrVG hätte beachtet werden müssen. Wenn dem so nicht ist, müsst ihr § 101 BetrVG anwenden.