Mitbestimmungspflicht ?
Ein Arbeitnehmer wird von der Holding (ohne BR) eingestellt, der für eine in UK sitzende Gesellschaft arbeiten soll (gehört zum weltweiten Konzern) und soll ihren Arbeitsplatz in der 100% Tochter der Holding (hat BR) bekommen. Der BR der 100% Tochter ist dabei komplett übergangen worden. Welche Möglichkeiten hat der BR?
Community-Antworten (6)
31.10.2018 um 15:48 Uhr
es ist die Frage ob der MA hier in den Betrieb der Tochter eingegliedert ist.Das kann man anhand der Infos nicht beurteilen. Der BR kann aber sein Info-Recht aus § 80 BetrVG nutzen.
31.10.2018 um 16:19 Uhr
Der MA soll seinen Arbeitsplatz bei uns im Team bekommen, damit er kein Home Office macht bzw. in London angesiedelt werden muss.
31.10.2018 um 17:17 Uhr
das heißt aber noch nicht, dass er eingegliedert sein muss. Bei der Eingliederung ist insbesondere zu beachten in welcher Form die Mitarbeiter verschiedener Unternehmen zusammen arbeiten und wie die Führung der Mitarbeiter erfolgt. Räumliche Aspekte sind nur Kriterien die ggf. ergänzend herangezogen werden können
31.10.2018 um 17:24 Uhr
Eingliederung ja oder nein? Die Frage ist welche Möglichkeiten hat der BR das abzuwenden?
31.10.2018 um 18:58 Uhr
HansST = JuergenS ?
Wie gesagt ... ob eingegliedert bei Euch oder nicht, kann anhand der Schilderung niemand wirklich beurteilen. Danach richtet sich aber, ob der BR zu beteiligen ist, oder nicht.
Aber mal die Gegenfrage: "Warum will der BR das überhaupt verhindern" ?
P.S. Die Rede ist von 3 "Gesellschaften" ? Holding, Gesellschaft in UK und 100%ige Tochter der Holding ?
31.10.2018 um 19:57 Uhr
Auf das Vertragsverhältnis kommt es nicht an, sondern wo der Arbeitnehmer in welchem Betrieb tätig werden soll.
Für den BR des Tochterunternehmens handelt es sich um eine Einstellung - egal mit wem der AN einen Arbeitsvertrag hat.
§99 BetrVG hätte beachtet werden müssen. Wenn dem so nicht ist, müsst ihr § 101 BetrVG anwenden.
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