Erstellt am 04.12.2011 um 15:07 Uhr von kunzundhinz
Karnkheit i.i.d.R. ein Grund der Verhinderung, doch das BRM kann sich ggf. trotzdem als Nichtverhindert erklären und teilnehmen. Du kannst und solltest aber sofern eine AU bekannt ist ein EBRM laden. Kommt dann das BRM doch kann halt das EBRM nicht teilnehmen.
Ggf. kannst Du auch kurzfritig unmittelbar vor der Sitzung das EBRM laden.
Grundsätzlich sollte aber einmal der TOP "wie verhalte ich mich optimal und teile dem BRM meine Verhinderung rechtzeitig mit, damit eine ordnungsgemäße Ladung und Beschlüsse erfolgen kann" auf die TO
Es gehört auch zu den Pflichten eines jedes BRM dem BRV rechtzeitig eine mögliche Verhinderung mitzuteilen.
Erstellt am 04.12.2011 um 19:08 Uhr von Wasserpirat
Danke für die Antwort. Mein Problem ist nur, dass ich kein EBRM Mitglied so kurzfristig mehr bekomme. Deshalb ja meine Frage, ob sich dieses Mitglied nicht ordnungsgemäß abmelden müsste um das EBRM zu laden. Ich bin nicht unbedingt jeden Tag im Büro und frage nach, ob die BRM alle gesund sind. Das ich es jetzt per "Buschfunk" erfahren habe war reiner Zufall.
Der Punkt auf der Tagesordnung war eine gute Idee, hatten wir zwar schon mehrfach angesprochen, aber als eben nicht als TO. Das werde ich jetzt in der nächsten Sitzung nachholen. Vielleicht klappt es dann.
Liebe Grüße
Erstellt am 04.12.2011 um 19:17 Uhr von gironimo
wenn Du öffiziell erst morgen erfährst, dass ein Kollege fehlt und Du trotz Bemühen kein Ersatzmitglied bekommen kannst, fehlt eben einer. Man kann Dir dann keinen Vorwurf machen und der wichtige Beschluß steht dann auch.
Erstellt am 05.12.2011 um 08:26 Uhr von rolfo
3 LAG Berlin v. 1.3.2005 – 7 TaBV 2220/04.
»Ein Betriebsratsmitglied ist bei Abwesenheit wegen Urlaub, Erziehungsurlaub oder ähnlichem solange als verhindert anzusehen, wie es dem Betriebsratsvorsitzenden nicht positiv angezeigt hat, dass es ungeachtet der Abwesenheitssituation seine Betriebsratstätigkeit durchführen möchte « NZA-RR 2006,
Dies gilt auch für Verhinderung durch krankheit. Also, in jedem Fall Ersatzmitglied einladen.
Erstellt am 05.12.2011 um 08:56 Uhr von BRVLH
Moin,
ich stimme meinen Vorschreibern zu.
Ich mache Sie z.B. schon in der Einladung darauf aufmerksam, dass die sich zu melden haben.
"Ich gehe davon aus, dass alle Betriebsratsmitglieder an der Betriebsratssitzung teilnehmen werden. Eine kurzfristige Verhinderung aus triftigem Grund (§ 29 Abs. 2, S. 5 BetrVG) bitte ich umgehend mitzuteilen, so dass das entsprechende Ersatzmitglied benachrichtigt werden kann."
Seit dem läuft es wunderbar bei uns, hatte solche Probleme vorher auch ;)