Erstellt am 02.08.2021 um 14:50 Uhr von IlkaB
Nachdem die Einstellung vollzogen wurde, gibt es keinen Grund, persönliche Unterlagen zu einem abgeschlossenen Vorgang aufzubewaren. Das gilt für alle Anhörungen: Wurde die Maßnahme umgesetzt, kann die zugehörige Unterlage vernichtet werden. Wir bewahren z.B. Einstellungsanhörungen bis zum Ende der Probezeit auf, die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen werden nach der Beschlussfassung zur Einstellung vernichtet.
Die Beschlüsse selbst werden ja im Protokoll festgehalten: "Der Betriebsrat beschließt, der Versetzung von Max Mustermann zum 11.11.2021 von Abteilung ABC in Abteilung XYZ zuzustimmen".
Alles offene, worum noch diskutiert wird, muss aufbewahrt werden, bis ein Beschluss dazu gefasst wurde.
Die Personalabteilung hat andere Aufbewarungsfristen zu beachten, das ist nicht vergleichbar.
Erstellt am 02.08.2021 um 15:52 Uhr von UdoWoe
Wendet euch an euren Datenschutzbeauftragten, fragt aber auch mal bei Gewerkschaften oder Rechtsanwälten nach....
Da gibt es wohl unterschiedliche Ansichten. Solange das Beschäftigungsverhältnis besteht, sollte zumindest die Personalabteilung die Unterlagen vorhalten (kann / darf).
Erstellt am 02.08.2021 um 16:06 Uhr von Kratzbürste
Die Perso schon. Aber der BR ist eben nicht die Perso.
Wenn jemand erneut befristet eingestellt werden soll, erkennt ihr ja dann an Hand der neuerlichen Unterlagen, dass er schon mal bei euch war.
Oder ihr fragt den eingestellten, ob er schon mal da war.
Erstellt am 02.08.2021 um 16:41 Uhr von rsddbr
Im Falle der Befristung macht ihr euch zu viele Gedanken. Wird nochmal sachgrundlos befristet eingestellt, so ist es das Problem des AG, weil dann die Befristung wirkungslos ist.
Zur Aufbewahrung / Vernichtung hat IlkaB alles geschrieben. Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten nur so lange aufbewahrt / gespeichert werden, wie es der Zweck erfordert. Bei uns gehen alle in papierform bereitgestellten Unterlagen zusammen mit dem Beschlussergebnis an den AG zurück. Damit ist die Vernichtung sein Problem.