Erstellt am 11.09.2013 um 09:53 Uhr von gironimo
Da herrscht wohl Ratlosigkeit. Ich weiß es auch nicht so genau (habe auch nicht nachgeforscht).
Da Dokumente auch Aufbewahrungsfristen haben und ja möglicher Weise auch noch einmal eine Rolle spielen könnten (z.B. bei rechtlichen Auseinandersetzungen), sind sie auf jedem Fall aufzubewahren.
Einfach ins Firmenarchiv geht nicht (es sind eben BR-Unterlagen), es sei denn, es arbeitet mit strengen Zugriffsregeln. Du selbst bist ja irgendwann auch nicht mehr BR (vielleicht wirst Du auch im neuen Betrieb gewählt). Ich neige dazu, die Unterlagen dem anderen BR zur Aufbewahrung zu übergeben, nachdem Euer Mandat endgültig ausgelaufen ist.
Erstellt am 11.09.2013 um 10:58 Uhr von Watschenbaum
§ 21b Restmandat
Geht ein Betrieb durch Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung unter, so bleibt dessen Betriebsrat so lange im Amt, wie dies zur Wahrnehmung der damit im Zusammenhang stehenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erforderlich ist.
21a BetrVG
(2) Werden Betriebe oder Betriebsteile zu einem Betrieb zusammengefasst, so nimmt der Betriebsrat des nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größten Betriebs oder Betriebsteils das Übergangsmandat wahr.
also gibt es ja , je nach Fallkonstellation einen zuständigen BR
so daß man den AG keinesfalls mit diesen Unterlagen belasten müsste,
wobei ich mich grundsätzlich frage, ob für ihn überhaupt eine Pflicht bestünde, derartige Unterlagen anzunehmen/aufzubewahren
oder eine Kostentragungspflicht, derartige Unterlagen irgendwo aufbewahren zu lassen
Erstellt am 11.09.2013 um 13:04 Uhr von Nanny
Hallo, erstmal danke für die Antworten
Wahrschein geht es nach 21a BetrVG
Unser Bedenken ist eigentlich, diese Unterlagen den neuen BR zu übergeben, da dieser ja nicht von unseren jetzigen Kollegen gewählt wurde, und somit auch unserer Meinung nach kein Einsichtsrecht in die Unterlagen hat.
Aber da wir dazu auch nichts gefunden haben, werden wir uns wohl rechtlich beraten lassen.
Danke Euch
Erstellt am 11.09.2013 um 13:42 Uhr von Kulum
Klingt n bissl so, als würdet ihr euch n bissl ärgern nicht mehr BR zu sein und wollt jetzt wenigstens noch n bissl stänkern.
Wenn ihr diese Unterlagen "gesammelt" habt, dann doch wohl hoffentlich, weil ihr diese für eure Arbeit benötigt habt. Anstatt jetzt dem dann zuständigen BR alles an die Hand zu geben, damit er sofort gut aufgestellt ist um eure Kollegen weiter gut zu vertreten macht ihr lieber auf Vogel Strauß?
Sorry, aber das wäre mir persönlich ein wenig zu peinlich
Erstellt am 12.09.2013 um 14:01 Uhr von Nanny
*Kulum*
Nein Kulum überhaupt nicht, im Gegenteil, wir verstehen uns sehr gut mit ihnen.
Aber da diese uns auch keine Auskunft geben können, und wir alles richtig machen wollen,
haben wir uns eben gedacht wir fragen hier mal nach.
Und auch wenn wir danach keine BR`s mehr sind, werden wir natürlich trotzdem noch
für Fragen oder Hilfe zur Verfügung stehen^^
Erstellt am 12.09.2013 um 14:19 Uhr von Kulum
Dann sind mir deine/eure Bedenken noch viel weniger klar. Bei euch geltende BVen wird der BR wohl brauchen und auch so bekommen. Alles was ihr gesammelt habt, wird auch der neue BR sammeln können - ganz egal ob von euren MA gewählt oder nicht. Was spricht deiner/eurer Ansicht nach dagegen, die Unterlagen des BR (das seid ja anscheinend nach dem Zusammenschluss nicht mehr ihr) auch dem BR zu übergeben. Wo würdet ihr diese Unterlagen denn aufbewahren wollen?