Erstellt am 14.07.2010 um 18:05 Uhr von mainpower
Hallo,
mit Ihm reden ob er sein Amt als BR niederlegt und Platz für ein Ersatzbetriebsratsmitglied frei macht das mehr interesse am BR hat als er.
BR Arbeit geht vor!!
Erstellt am 14.07.2010 um 18:31 Uhr von Immie
Als Gremium auftreten, den Arbeitgeber auffordern ordnungsgemäss Freizustellen,
dem Arbeitgeber nebenbei die Behinderung der Betriebsratsarbeit erklären
und vor allem nicht...
den Rat von mainpower, das BRM im Regen stehen zu lassen, befolgen!
Erstellt am 14.07.2010 um 19:10 Uhr von mainpower
@Immie,
ich bin davon ausgegangen dass das BR Mitglied von sich aus sagt "Hab so viel zu tun ich kann nicht". Diesen Spruch kenne ich aus eigener erfahrung zur genüge. Manchmal ist der AG gar nicht der böse Bube.
Erstellt am 14.07.2010 um 19:21 Uhr von Immie
Ich kenne diese Aussage meist nur aufgrund mangelnder Freistellung.
Und dann gibt es halt vom Herdenverband eins aufs Auge:-)
Erstellt am 15.07.2010 um 08:21 Uhr von Lacki
betriebsratsarbeit geht immer vor normaler arbeit!!! BRarbeit muß aber immer dem vorgesetzten gemeldet werden damit der arbeitsplatz vom vorgesetzten bei bedarf für die zeit der BRarbeit besetzt werden kann
Erstellt am 15.07.2010 um 13:23 Uhr von Immie
...betriebsratsarbeit geht immer vor normaler arbeit...
Ja, ist das so? Das kann im Einzelfall auch richtig in die Hose gehen.
Erstellt am 15.07.2010 um 20:43 Uhr von neskia
Macht Eurem Kollegen klar, dass er hier eine grobe Pflichtverletzung nach §23 (1) BetrVG begeht. Mit der Folge, dass der BR den Ausschluss des Mitgliedes beim arbeitsgericht beantragen kann.
PS. Lösche das Häkchen bei der Begrenzung der Antworten.
Erstellt am 15.07.2010 um 22:06 Uhr von Immie
@neskia
Schade... du bist echt beratungsresistent.
Erstellt am 15.07.2010 um 23:14 Uhr von rainerw
@grisgroeg
Mit Deinem Satz den du oben schreibst," sie ist im Betrieb, sagt es fehlt die Zeit" würde ich hier @neskia recht geben.
Nur wenn dringend betriebl. Gründe dem entgegen stehen durfte sie der Sitzung fern bleiben. Dringende betriebl Gründe sind da nun mal sehr eng gefasst. z.B. wenn das Werk unter Wasser steht, wenn eine Ware zu verderben droht, oder aber wenn der produktive Arbeitsprozess so dermaßen gestört wäre wenn dieses BRM zur Sitzung geht das die Maschinen still stehen. Diese Gründe jedoch müsste der AG darlegen. Und hier denke ich mal das dem AG wohl eine ausreichende Begründung fehlen würde wenn dies über Wochen andauert.