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Teilnahmepflicht an der Sitzung des Betriebsrats

G
gisgroeg
Jan 2018 bearbeitet

ein betriebsratsmitglied nimmt schon seid wochen an keiner sitzung mehr teil,was kann man da machen. Ist im betrieb sgt es fehlt die zeit.

97109

Community-Antworten (9)

M
Mainpower

14.07.2010 um 20:05 Uhr

Hallo, mit Ihm reden ob er sein Amt als BR niederlegt und Platz für ein Ersatzbetriebsratsmitglied frei macht das mehr interesse am BR hat als er. BR Arbeit geht vor!!

I
Immie

14.07.2010 um 20:31 Uhr

Als Gremium auftreten, den Arbeitgeber auffordern ordnungsgemäss Freizustellen, dem Arbeitgeber nebenbei die Behinderung der Betriebsratsarbeit erklären und vor allem nicht... den Rat von mainpower, das BRM im Regen stehen zu lassen, befolgen!

M
Mainpower

14.07.2010 um 21:10 Uhr

@Immie, ich bin davon ausgegangen dass das BR Mitglied von sich aus sagt "Hab so viel zu tun ich kann nicht". Diesen Spruch kenne ich aus eigener erfahrung zur genüge. Manchmal ist der AG gar nicht der böse Bube.

I
Immie

14.07.2010 um 21:21 Uhr

Ich kenne diese Aussage meist nur aufgrund mangelnder Freistellung. Und dann gibt es halt vom Herdenverband eins aufs Auge:-)

L
Lacki

15.07.2010 um 10:21 Uhr

betriebsratsarbeit geht immer vor normaler arbeit!!! BRarbeit muß aber immer dem vorgesetzten gemeldet werden damit der arbeitsplatz vom vorgesetzten bei bedarf für die zeit der BRarbeit besetzt werden kann

I
Immie

15.07.2010 um 15:23 Uhr

...betriebsratsarbeit geht immer vor normaler arbeit...

Ja, ist das so? Das kann im Einzelfall auch richtig in die Hose gehen.

N
neskia

15.07.2010 um 22:43 Uhr

Macht Eurem Kollegen klar, dass er hier eine grobe Pflichtverletzung nach §23 (1) BetrVG begeht. Mit der Folge, dass der BR den Ausschluss des Mitgliedes beim arbeitsgericht beantragen kann.

PS. Lösche das Häkchen bei der Begrenzung der Antworten.

I
Immie

16.07.2010 um 00:06 Uhr

@neskia Schade... du bist echt beratungsresistent.

R
rainerw

16.07.2010 um 01:14 Uhr

@grisgroeg Mit Deinem Satz den du oben schreibst," sie ist im Betrieb, sagt es fehlt die Zeit" würde ich hier @neskia recht geben. Nur wenn dringend betriebl. Gründe dem entgegen stehen durfte sie der Sitzung fern bleiben. Dringende betriebl Gründe sind da nun mal sehr eng gefasst. z.B. wenn das Werk unter Wasser steht, wenn eine Ware zu verderben droht, oder aber wenn der produktive Arbeitsprozess so dermaßen gestört wäre wenn dieses BRM zur Sitzung geht das die Maschinen still stehen. Diese Gründe jedoch müsste der AG darlegen. Und hier denke ich mal das dem AG wohl eine ausreichende Begründung fehlen würde wenn dies über Wochen andauert.

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