Erstellt am 18.05.2006 um 10:07 Uhr von viktor
Es ist wohl keine Abmahnung im Sinne des Arbeitsrechts, wie sie normaler Weise der AG ausspricht.
Der Vorsitzende sollte aber auf die Amtspflichtsverletzung hinweisen und auf die Folgen hinweisen (§ 23 BetrVG)
Erstellt am 19.05.2006 um 15:32 Uhr von pillepalle
@Raymann: Woher nimmst du die These der (generellen???) 'Teilnahmepflicht' eines BR-Mitglieds an BR-Sitzungen?
Unter bestimmten Umständen kann ein BR-Mitglied, auch wenn es 'im Hause' ist, von der Sitzung fernbleiben (z.B. dringende unaufschiebbare Arbeitsaufgaben). Betriebliche Unabkömmlichkeit kann durchaus ein Grund sein, nicht an der Sitzung teilzunehmen, zumal dann, wenn keine 'wichtigen' Entscheidungen anstehen, die die Teilnahme des betroffenen Mitglieds erfordern.
Insofern fehlen in der Frage weitere Details. (Was hat das BR-Mitglied stattdessen (wichtigeres) zu tun? Was stand auf der TO der Sitzung? Erstfall oder Wiederholungstäter?)
Falls irgendwann mal jemand auf die Idee kommen sollte, deshalb gemäß §23 (1) vorzugehen oder gar eine Abmahnung auszusprechen, wird wohl niemand, der auch seinen Beruf (und nicht nur sein BR Mandat) als Verantwortung sieht, für den BR kandidieren!!!
Allerdings ist es wie bei allem: auf die Dosis kommt es an.
D.h. ich red jetzt hier von Einzelfällen. Sollte das BR-Mitglied des Öfteren so vorgehen, wie oben beschrieben, würde ich erstmal das Gespräch mit ihm suchen!
Zwischenmenschliche Probleme (insbes. im Beruf) beruhen hauptsächlich auf falscher/fehlender Kommunikation.