Teilnahmepflicht an BR Sitzungen
Hallo, kann man ein BR Mitglied abmahnen, dass zur Zeit einer Sitzung zwar im Haus ist aber nicht an der BR Sitzung teilnimt?
Es besteht doch eine Teilnahmepflicht für BR Mitglieder.
Raymann
Community-Antworten (2)
18.05.2006 um 12:07 Uhr
Es ist wohl keine Abmahnung im Sinne des Arbeitsrechts, wie sie normaler Weise der AG ausspricht.
Der Vorsitzende sollte aber auf die Amtspflichtsverletzung hinweisen und auf die Folgen hinweisen (§ 23 BetrVG)
19.05.2006 um 17:32 Uhr
@Raymann: Woher nimmst du die These der (generellen???) 'Teilnahmepflicht' eines BR-Mitglieds an BR-Sitzungen?
Unter bestimmten Umständen kann ein BR-Mitglied, auch wenn es 'im Hause' ist, von der Sitzung fernbleiben (z.B. dringende unaufschiebbare Arbeitsaufgaben). Betriebliche Unabkömmlichkeit kann durchaus ein Grund sein, nicht an der Sitzung teilzunehmen, zumal dann, wenn keine 'wichtigen' Entscheidungen anstehen, die die Teilnahme des betroffenen Mitglieds erfordern. Insofern fehlen in der Frage weitere Details. (Was hat das BR-Mitglied stattdessen (wichtigeres) zu tun? Was stand auf der TO der Sitzung? Erstfall oder Wiederholungstäter?)
Falls irgendwann mal jemand auf die Idee kommen sollte, deshalb gemäß §23 (1) vorzugehen oder gar eine Abmahnung auszusprechen, wird wohl niemand, der auch seinen Beruf (und nicht nur sein BR Mandat) als Verantwortung sieht, für den BR kandidieren!!!
Allerdings ist es wie bei allem: auf die Dosis kommt es an. D.h. ich red jetzt hier von Einzelfällen. Sollte das BR-Mitglied des Öfteren so vorgehen, wie oben beschrieben, würde ich erstmal das Gespräch mit ihm suchen!
Zwischenmenschliche Probleme (insbes. im Beruf) beruhen hauptsächlich auf falscher/fehlender Kommunikation.
Verwandte Themen
Teilnahmepflicht der AN an Team-Bildungs-Schulungen?
Der Bereichsleiter einer 30-köpfigen Abteilung will in Abstimmung mit der Personalabteilung ein 2-tägiges Team-Bildungs-Seminar für alle MA seines Bereichs durchführen, zur Verbesserung der Teamfähigk
Anmerkung zu Beiträgen - Teilnahmepflicht zur BR Sitzung?
Teilnahmepflicht zur Br.Sitzung? Wallraff Was war an meiner Antwort zu Tanzbär's Aussage falsch? Ich kann wirklich nicht nachvollziehen wie Tanzbär eine solche "FALSCHE" Aussage machen kann, er i
Auswirkung eines fehlerhaften Aushanges ?
Wir sind ein 5-Person Betriebsrat. Auf Antrag ein BRM wurde durch Beschluss die Sitzungszahl von 1x im Monat auf 2x im Monat erhöht. Obwohl 2x BRM dagegen waren ist der Beschluss einstimmig angenommen
Ausschuss für Arbeitssicherheit - Teilnahmepflicht des BR?
In unserer Firma wurde ein Ausschuss für Arbeitssicherheit gebildet. Nun wurde der BR gebeten, ein BR-Mitglied zu benennen, dass an den vier- bis fünf jährlichen Sitzungen und Rundgängen teilnimmt.
Teilnahmepflicht bei GBR Sitzung?
Ich würde gerne mal wissen, ob es eine Pflicht zu Teilnahme an den GBR Sitzungen gibt oder ob es sich hier um eine Kann-Regelung handelt! Unser GBR lädt nämlich 1X monatlich zu Sitzungen, die dann deu