Hallo WAF-Team,

meine Frage bezieht sich auf Kündigung in der Insolvenz.
Ein Bekannte hat kurz vor beendigung der Insolvenz am 1.7. die Kündigung erhalten und einen Vertrag über Transfergesellschaft bekommen, mit dem Hinweis ihn bis zum 30.6 zu unterschreiben.
Solltesier über eine Kündigungsschutzklage nachdenken, solle sie sich einen guten Anwalt nehmen, lautet dazu der Kommentar des BR.
Meine Bekannte ist 48 und hat zwei kleine Kinder. Ihr Mann arbeitet ebenfalls Vollzeit.
Hat sie eine Chance bei einer Klage, weil sie a) die einzige Frau in der Abt. ist , b) wg ihres Alters und c) jüngere Kollegen ohne Kinder bleiben können?

Ist die Bedenkzeit wg der TG gerechtfertigt oder setzt man sie nur unter Druck, damit sie vor Beendigung der Insolvenz unterschreibt.

Danke für Eure Antworten