Erstellt am 17.11.2008 um 08:48 Uhr von Lotte
hips,
habt Ihr Anspruch auf einen Berater (mindestens 300 AN)? Steht Ihr in Kontakt mit der Gewerkschaft? Wenn Ihr keinen Berater habt und auch keinen Anspruch, bucht ein Seminar zum Thema (Inhouseschulung bei kompetenter Person)
Hier eine Internetseite, die vielleicht ein wenig Hilfe bietet?
http://www.insolvenz-arbeitsrecht.de/
Erstellt am 17.11.2008 um 08:51 Uhr von kinglord
Hallo hips, wir hatte vor ca. 2 Jahren auch ein Sozialplan machen müssen. Ist nicht schön. Die GL muss euch sagen welche Abteilung von der Insolv. betroffen ist und wieviel MA entlassn werden müssen. Prüft erst ob die MA nicht in andere Bereiche arbeiten können, auch wenn sie dafür erst eine weiterbildug oder schulung machen müssten. Wenn ihr nun wisst welcher Bereich betroffen ist und wieviele MA entlassen werden müssen, bekommt ihr eine Liste der Gesammten Belegschaft worin der Alter , Betriebszugehörigkeit, Kinder und wieviel Unterhaltspflichtige Personen im Haushalt leben. Das sind die wichtigsten Punkte, wo ihr Ansetzen müsst. Ein Sozialplan kann aber auch zur folge haben, dass ihr die jungen Dynamischen Kollegen freistellen und Ältere MA, die aufgrnd ihres Alters nicht mehr so Flexiebel sind, behalten müsst. Das widerrum die Leistung des Betriebes mindert. Junge MA, die wichtig für den täglichen ablauf oder Leistungsträger sind, solltet ihr genauer prüfen. Es geht auch um den Arbeitsplatz von den restlichen Kollegen.
An welcher Anhörung will die GL teilnehmen? Wenn ihr ein Sozialplan macht, müsst ihr es erst im Gremium anhand de Personalliste besprechen, danach gibt ihr euer Entscheidung der GL erst danach müsst ihr mit den Kollegen ein persönliches Gespräch führen und da kann einer vom GL dabei sein. Die Kündigung muss die GL dem MA übergeben.
Erstellt am 17.11.2008 um 12:17 Uhr von see-see
Zitat kinglord: "Ein Sozialplan kann aber auch zur folge haben, dass ihr die jungen Dynamischen Kollegen freistellen und Ältere MA, die aufgrnd ihres Alters nicht mehr so Flexiebel sind, behalten müsst. Das widerrum die Leistung des Betriebes mindert. Junge MA, die wichtig für den täglichen ablauf oder Leistungsträger sind, solltet ihr genauer prüfen."
Unter Umständen "müsst" Ihr aber auch die jüngeren MAs, welche aufgrund ihres Alters nicht so felxibel sind, behalten, was widerrum die Leistung des Betriebes mindert... Ältere MAs, die wichtig für den täglichen Ablauf oder Leistungsträger sind, solltes Ihr genauer prüfen!
HILFE! Rettet Euch vor kinglords u.a. Das AGG lässt grüßen.... (Schreck lass nach...)
Erstellt am 17.11.2008 um 19:40 Uhr von pirat
@see-see,
tja....Alte sind unflexibel.....Junge sind dynamisch....und Leistungsträger erst.....die können dann chinesich.
Und nicht zu vergessen das schöne friedliche Wort *freistellen*...cool!
Erstellt am 17.11.2008 um 23:57 Uhr von hips
Der Sozialplan wurde vorgestellt und was soll ich sagen, uns ist alles aus dem Gesicht gefallen, da es derbe Einschnitte geben wird. Es sind 3 mal so viele, als wir uns schon im schlimmsten Fall vorgestellt haben. Einige Abteilungen werden gar nicht mehr besetzt sein. Oder aber mit einer Person. Also werden die "übriggebliebenen" MA wohl zum großen Teil versetzt. Und zur Info: es ging querbeet durchs Alter. Alles Altersgruppen sind betroffen... Was da für Schicksale hinter stehen, davon brauche ich wohl gar nicht erst anfangen.
In wieweit haben wir Mitbestimmungsrecht im Bezug auf die Versetzungen?
Wenn wir nun jemanden schützen können, dann muß ein anderer dafür gehen. wie würdet ihr damit umgehen? Trotzdem nach "Fehlern" suchen?
Wlürdet ihr zunächst eine Betriebsversammlung machen, oder erst die Anhörungen? Wir tendieren eigentlich dazu, eine Betriebsversammlung zu machen, falls sich jemand meldet und z.B. vielleicht Stunden abgeben möchte oder freiwillig geht, damit ein anderer bleiben kann.
Momentan ist im Kopf nur noch matsche. Die Liste bedrückt einen sehr und man hat einfach Angst etwas zu übersehen...
LG
Erstellt am 18.11.2008 um 00:01 Uhr von hips
@pirat: Leistungsträger ist das Stichwort!!!
Habe heute das erste Mal dieses Wort gehört. Und wenn das unsere Leistungsträger sind, dann gute Nacht. Sind das nicht einfach nur die Lieblinge vom Chef? Die mit der Schleimspur hinter sich? Oder habe ich da was falsch verstanden?
LG
Erstellt am 18.11.2008 um 06:37 Uhr von pirat
@hips,
wie @Lotte schon sagte nehmt euch einen Berater.....bei uns hat die TBS ( Technologieberatungsstelle ) der GEW sehr geholfen...
Erstellt am 18.11.2008 um 07:24 Uhr von Lotte
hips,
ich glaube, dass Du "Sozialplan" mit "Sozialauswahl" verwechselst? Wahrscheinlich ist Euch die Sozialauswahl vorgelegt worden. Einen Sozialplan solltet Ihr jetzt verhandeln und dafür ist es dringend erforderlich, einen Berater zur Unterstützung zu haben.
Falls Ihr schon mitgeteilt bekommen habt, wer gekündigt wird, dann ist dies die Anhörung des BR durch den AG. Damit Euer Widerspruch wirksam ist, müsst Ihr innerhalb der Wochenfrist reagieren! Bekommt Ihr denn eine BetrVers und die Anhörungen der MA durch den BR (ohne GL) innerhalb der Frist hin?
Erstellt am 18.11.2008 um 07:54 Uhr von hips
Hallo Lotte,
ja, Du hast recht. Die Sozialauswahl haben wir bekommen.
Denke schon, das wir es hinbekommen würden eine Betriebsversammlung einzuberufen. Ich glaube, da kommt noch einiges auf uns zu. Da der GL natürlich Druck wegen Dringlichkeit ausübt. Er würde wohl am liebsten heute schon die Kündigungen aussprechen und an den Mann bzw. Frau bringen...
Es sind auch Abteilungsleiter bei den "ausgewählten", sind wir für diese auch zuständig, wenn sie nicht den Titel des "leitenden Angestellten" tragen? Ist es da nicht so, wenn sie auf uns zutreten ja?
Ich danke Dir, für Deine Antwort. Hast ein wenig Licht ins Dunkel gebracht bei mir.
LG
Erstellt am 18.11.2008 um 09:04 Uhr von Lotte
hips,
Ihr seid auch für die AL zuständig, wenn es sich nicht um leitende Angestellte handelt.
Wichtig für Eure MA: Ihr seid die einzigen, die jetzt für viele das Licht in der Dunkelheit darstellen. Heißt: Ihr müsst aufklären, informieren, Euch Unterstützung holen durch die Gewerkschaft und evtl. Rechtsanwalt. Aber Ihr könnt die Kündigungen vielfach nicht verhindern und seid nicht Schuld an der Misere!
Ich wünsche Euch ganz viel Kraft!
Erstellt am 18.11.2008 um 20:11 Uhr von hips
Hallo Lotte,
danke für's antworten. Kraft brauchen wir wohl. Ich kann es einfach immer noch nicht begreifen, was da vor sich geht. Wenn man durchrechnet, dann wird einem einfach nur schlecht. Und man kann, wie ich finde einfach kaum etwas tun dagegen. Wenn wir jemanden von der Liste streichen könnten, würde wiederum ein anderer nachrücken. Einen Fehler haben wir gefunden, wissen aber nunmal, das jemand anderes dafür gehen muß. Und da sind auch noch die "Leistungsträger". Bei manchen packe ich mir einfach nur an den Kopf. Da ist bei einer Person zum Beispiel: Fremdsprache aufgeführt. Wie benötigen überhaupt keine Fremdsprache! Auf Nachfragen hin, wurde uns aber auch nicht gesagt, wie dies zu erklären ist... es ist alles Mist...
Erstellt am 20.11.2008 um 18:48 Uhr von Lotte
hips,
Ihr könnt Euch natürlich heraushalten und den gekündigten AN die Informationen geben, die sie brauchen, um erfolgreich zu klagen...
Ein wirkliches Heraushalten ist aber auch das nicht, da die AN sehr konkrert Angaben vor Gericht machen müssen, warum jemand anderes in die Sozialauswahl hätte einbezogen werden müssen und um wen es sich handelt oder was bei der Sozialauswahl konkret falsch gemacht wurde...
Sozialauswahl ist sicher für alle BR das Thema mit denen sie sich am wenigsten beschäftigen wollen. Manchmal wird es einfacher, wenn man sich in die MA hinein versetzt und überlegt (man kann auch fragen) was sie jetzt vom BR erwarten. Bei uns ist es so, dass sie erwarten, dass alles gerecht und mit rechten Dingen zugeht.