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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung bei Insolvenz

L
LadyRunzel
Nov 2016 bearbeitet

Der Unternehmer gibt in einer BV die Insolvenz des Unternehmens bekannt und fordert die MA auf zum 31.3.13 selbst zu kündigen. Es gibt ausstehende Löhne von 3 Monaten. Welche Konsequenz/Vorteil hat die Selbstkündigung?

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Community-Antworten (2)

H
Hoppel Akzeptiert

31.03.2013 um 16:31 Uhr

@ LadyRunzel

Gibt es einen BR?

Was ein AN auf alle Fälle NICHT tun sollte > selber kündigen!!!

Insolvenz bedeutet nicht zwingend, dass ein Unternehmen dicht gemacht wird.

Auch sollte jeder AN sofortigen Kontakt zur Agentur für Arbeit aufnehmen und zum gegebenen Zeitpunkt Insolvenzgeld beantragen.

Mehr grundlegende Informationen findest Du auf dieser Seite: https:www.verdi-bub.de/index.php?id=1361

G
gironimo

31.03.2013 um 16:28 Uhr

Ich kann keine erkennen. Der AG will halt eine preisgünstige und schnelle Abwicklung.

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