Erstellt am 25.06.2010 um 07:48 Uhr von rkoch
Wie wäre es damit:
§ 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen
(2) Betriebsvereinbarungen (...) Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
An dieser Stelle einfach nachschauen.
Wenn der AG die BVs bislang nicht ausgelegt hat, ganz unverfänglich ihn auffordern seiner Pflicht nachzukommen. Wenn ihr ihm hingegen bittet Euch doch alle BVs auszuhändigen, weil ihr nicht wisst welche BVs es gibt könnt ihr nie sicher sein, ob er Euch auch wirklich alle die er hat gegeben hat. Wenn ihr ihn an seine Pflicht erinnert muss der AG erstmal davon ausgehen, dass ihr diese habt und kann es sich eigentlich bei der Veröffentlichung nicht erlauben irgendwelche BVs zurückzuhalten.
Erstellt am 25.06.2010 um 12:55 Uhr von mainpower
Hallo,
bei uns gibt es immer zwei Exemplare derv BV. Eine für die Firma und eine für den BR zum Abheften. So sind wir immer auf dem neuesten stand. Bekommt bei Euch der BR keine Kopie oder hat der alte BR nichts abgelegt?
Erstellt am 25.06.2010 um 13:57 Uhr von waschbär
@zulumicha,
na da habt ihr euch aber schon frühzeitig mit dem Thema erfasst. Warum macht ihr nicht einfach eine ÜBERGABE mit dem Scheidenden BR ??????
Es muss doch nicht immer alles im Weltuntergang enden.??? Ich frage mich wirklich was das soll, AN Vertretter die sich selber nicht "vertretten" können weil keiner den Anfang macht.
Erstellt am 25.06.2010 um 13:59 Uhr von rkoch
@mainpower
zulmicha schreibt:
... fragen uns ob wir alle BV vorliegen haben ....
Sie haben also schon die Zweitschrift (einiger) BVs und fragen sich jetzt einfach ob das ALLE sind. Das selbe Problem hatten wir auch schon. Wenn man keine Liste der abgeschlossenen BVs anlegt kann man später leider schlecht feststellen, ob die vorliegenden BVs auch wirklich komplett sind. Ich denke mein vorgeschlagener "Trick" gibt da die Möglichkeit sich zu vergewissern.
Erstellt am 25.06.2010 um 14:18 Uhr von zulumicha
Hallo,
erst mal vielen Dank für die Antworten,
Die BV wurden bei uns nur teilweise mal für kurze Zeit ans schwarte Brett geheftet,
von da her hätten wir ja nachholbedarf und würden sie mal öffentlich auslegen lassen und könnten dann mal in Ruhe kontrollieren.
Wo und wie ist die Veröffentlichung zu erfolgen?
Was heisst geeignete Stelle?Bei der PL im Büro??
Viele Grüße
Micha
P.S.:Wir haben ne große Kiste geerbt wo BVs und sonstiger Schriftverkehr "aufbewahrt" wurde.
Erstellt am 25.06.2010 um 15:08 Uhr von rkoch
Unbestimmte Rechtsbegriffe:
auslegen: etwas öffentlich so hinlegen, dass es von allen Interessierten angesehen werden kann
geeignete Stelle: Dem Zweck entsprechende Stelle, in diesem Sinne: So das sie öffentlich von den Interessierten einsehbar ist UND auch allen Interessierten bekannt ist wo diese Auslage erfolgt ist.
Damit fällt PL und BR-Büro aus, da diese Stellen nicht für jedermann zugänglich sind.
Da fällt mir ein Zitat aus dem Anhalter ein:
»Aber die Pläne lagen aus ...«
»Lagen aus? Ich mußte schließlich erst in den Keller runter ...«
»Da werden sie immer ausgehängt.«
»Mit einer Taschenlampe.«
»Tja, das Licht war wohl kaputt.«
»Die Treppe auch.«
»Aber die Bekanntmachung haben Sie doch gefunden, oder?«
»Jaja«, sagte Arthur, »ja, das habe ich. Ganz zuunterst in einem verschlossenen Aktenschrank in einem unbenutzten Klo, an dessen Tür stand: Vorsichtl Bissiger Leopard!«
So muss ein Aushang aussehen der an geeigneter Stelle ausgehängt ist. :-)
Prinzipiell geeignete Stellen sind damit ohnhin existierende Informationsorte wie das schwarze Brett, das ja eigentlich jede Firma für Bekanntmachungen haben sollte. Die Auslage kann dann z.B. in Form eines gebundenen Heftchens erfolgen.
BTW: Es gibt auch aushangpflichtige Gesetze. Diese müssen auch bei Euch existieren und ebenfalls am geeigneten Ort ausgehängt sein. Das ist natürlich dann auch der Ort erster Wahl für die Betriebsvereinbarungen. NB: Sollten diese Gesetze bei Euch nicht aushängen oder nicht "an geeignetem Ort": Handlungsbedarf!
Erstellt am 25.06.2010 um 20:44 Uhr von mainpower
@rkoch
der BR unterschreibt die BV doch auch. Also muss der amtierende BR doch wissen ob er die BV hat oder nicht. Gleich nach der Unterschrift eine Kopie und abheften. Wenn das nicht so ist hat wohl jemand geschlafen.
Erstellt am 25.06.2010 um 23:38 Uhr von rkoch
Hast schon Recht! Im Normalfall soll/wird es so laufen. Aber wie Du in diesem Fall siehst bleibt gerade für neue/unerfahrene BR eine gewisse Unsicherheit ob das was sie da geerbt haben alles ist, ob sie in dem Wust an Dokumenten auch alles gefunden haben, was weiss ich nicht (ging mit am Anfang auf jeden Fall auch so). Im schlimmsten Fall (wie bei uns) ist dieses Gefühl auch noch zutreffend.
Bist Du Dir wirklich absolut sicher, das Du alle bei Euch abgeschlossenen BVs kennst?