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Alte BV vom AG anfordern

M
Motiviert
Jan 2020 bearbeitet

Hallo ihr lieben, ich habe mal wieder einige Fragen. Unsere Firma bestand ursprünglich aus einem Werk am Standort A. In diesem wurde ein Betriebsrat gewählt der mit der GF natürlich auch BV abgeschlossen hat.

Nun meine Fragen:

  1. Das Unternehmen von Standort A, nennen wir es Hauptwerk, kauft nach und nach weitere Unternehmen auf. (Inwieweit hier ein Betriebsübergang stattfand versuche ich noch heraus zu finden.) Gelten dann in den aufgekauften Unternehmen, die jetzt als "Werk am Standort B etc." geführt werden automatisch die BV vom "Hauptwerk" ? Immerhin hatte unsere Firma zum damaligen Zeitpunkt kein BR und war auch nicht an der Wahl des BR im "Hauptwerk" beteiligt.

  2. Meine Vorgänger haben sich nicht groß darum gekümmert wer was mal in einer BV geregelt hatte. So kam es, das wir in einem Fall neulich eine BV aus dem Jahre 1997 vom "Hauptwerk" vorgelegt bekamen von der Niemand hier etwas Wuste. Unabhängig ob diese nun für uns gültig ist oder nicht, kann ich als BRV vom AG verlangen, mir eine Kopie sämtlicher existierender BV die (angeblich) für unser Werk mit gelten zukommen zu lassen? Wenn ja, habt ihr einen § dazu um meinen Auskunftsanspruch zu begründen?

Danke für eure Mühen und seid gewiss, ich nutze fleißig weiter die SuFu :)

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Community-Antworten (6)

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Pjöööng

16.01.2020 um 10:56 Uhr

Diese Werke sind ja höchstvermutlich eigene Betriebe? Dann gelten die Betriebsvereinbarungen anderer Betriebe dort natürlich nicht.

Und: § 77 (2) 3. Satz in Verbindung mit § 2 (1) BetrVG.

M
Motiviert

16.01.2020 um 11:34 Uhr

Hallo Pjöööng und danke für deine schnelle Antwort. Die § helfen mir schon mal sehr. Zu deinem ersten Punkt habe ich eine Frage. Unser Werk ist laut AGB der Firma nur als Betriebsstätte geführt (keine eigene USt-ID). Gilt dann der BR des "Hauptwerkes" nicht zwangsweise als GBR wenn unsere Betriebsstätte zum damaligen Zeitpunkt keinen eigenen BR hatte?

P
Pjöööng

16.01.2020 um 12:29 Uhr

Wie der Arbeitgeber sein Unternehmen strukturiert ist eigentlich erst einmal zweitrangig. Ob es sich um eigenen Betriebe handelt, ergibt sich aus §4 BetrVG. Allgemeiner Erfahrungssatz dabei: Aus zwei Betrueben wird selten einer.

Die BVen sind ja zum damaligen Zeitpunkt für die damalige Situation abgeschlossen worden, viele Betriebsvereinbarungen (z.B. Parkplatzordnung) wird man gar niocht auf einen anderen Betrieb abbilden können. Dinge die in den einzelnen Betrieben geregelt werden können, sollen auch in den Betrieben und nicht mit dem GBR geregelt werden.. Insofern kann Dein "dann war der BR doch so eine Art GBR" Konstrukt gar nicht funktionieren.

M
Motiviert

16.01.2020 um 12:36 Uhr

Danke, das hilft doch schon mal sehr. Unser AG und der GBRV sehen das nämlich etwas anders..

A
AlterMann

16.01.2020 um 13:33 Uhr

Hallo Motiviert,

ergänzend zu Pjööng noch die Antwort auf Deine andere Frage, ob Ihr die BV bekommen könnt: BV sind nach § 77 Abs. 2 vom AG an geeigneter Stelle auszulegen. Wenn der AG also behauptet, dass die BV für Euch gültig sind, dann muss er sie für Euch (und alle Mitarbeiter) lesbar machen. Und natürlich nicht nur die, die ihm gerade in den Kram passen.

D
DummerHund

16.01.2020 um 14:09 Uhr

Analog dazu könnte man sich auch an dem vermeintlichen GBRV wenden.

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