Hallo ihr lieben, ich habe mal wieder einige Fragen. Unsere Firma bestand ursprünglich aus einem Werk am Standort A. In diesem wurde ein Betriebsrat gewählt der mit der GF natürlich auch BV abgeschlossen hat.

Nun meine Fragen:

1) Das Unternehmen von Standort A, nennen wir es Hauptwerk, kauft nach und nach weitere Unternehmen auf. (Inwieweit hier ein Betriebsübergang stattfand versuche ich noch heraus zu finden.)
Gelten dann in den aufgekauften Unternehmen, die jetzt als "Werk am Standort B etc." geführt werden automatisch die BV vom "Hauptwerk" ? Immerhin hatte unsere Firma zum damaligen Zeitpunkt kein BR und war auch nicht an der Wahl des BR im "Hauptwerk" beteiligt.

2) Meine Vorgänger haben sich nicht groß darum gekümmert wer was mal in einer BV geregelt hatte. So kam es, das wir in einem Fall neulich eine BV aus dem Jahre 1997 vom "Hauptwerk" vorgelegt bekamen von der Niemand hier etwas Wuste. Unabhängig ob diese nun für uns gültig ist oder nicht, kann ich als BRV vom AG verlangen, mir eine Kopie sämtlicher existierender BV die (angeblich) für unser Werk mit gelten zukommen zu lassen? Wenn ja, habt ihr einen § dazu um meinen Auskunftsanspruch zu begründen?

Danke für eure Mühen und seid gewiss, ich nutze fleißig weiter die SuFu :)