Leiharbeiter
Hallo.
Ich wurde dieses Jahr neu in den Betriebsrat gewählt und finde dieses Forum sehr interessant, da ich jetzt schon einiges erfahren habe (Mein erster Lehrgang ist erst im Oktober).
Nun zu meiner Frage. Wir haben eine Leiharbeiterin im Unternehmen, die schon 3 oder 4 mal eine Verlängerung ihres Vertrages bekommen hat. Zudem hat unsere Personalchefin mal zu ihr gesagt, dass sie einen "richtigen" Vertrag bekommen würde, also nicht mehr über die Leiharbeitsfirma. Nun ist das Problem, dass sie das ja nicht beweisen kann. Ich das alles Rechtens? Ich finde, das es nicht sein kann, einen Vertrag immer wieder zu verlängern. Zumal wir sie auch als festes Personal bräuchten.
Haben wir als BR irgendeine Chance etwas zu unternehmen?
Danke schon einmal für die Antworten.
Beste Grüße
Community-Antworten (4)
22.06.2010 um 13:11 Uhr
Als Leiharbeiterin hat sie aber keinen Vertrag mit euch. Der Vertrag besteht zwischen Verleiher und euch, sie selbst wird nur von euch eingesetzt. Und da LA zum Abfangen von Spitzen gedacht sind, ist eine mehrmalige Verlängerung der Einsatzzeit schon möglich.
22.06.2010 um 14:04 Uhr
Richtig es handelt sich also nicht um einen Kettenarbeitsvertag. Der AN hat den Arbeitsvertrag mit der Fremdfirma. Und ob der befristet oder nicht ist spielt für das Unternehmen keine Rolle. Eine mündliche Zusage der Chefin ist nicht bindend. Es könnte hie Aussage gegen Aussage stehen. Eventuell würde es anders aussehen, wenn es Zeugen am besten vom BR geben würde. Dies wird wohl aber nicht der Fall sein. Chefin ist ja nicht blöd.
22.06.2010 um 14:04 Uhr
Hallo weisserengel,
vielleicht im nächsten Monatsgespräch mal anfragen, ob die Möglichkeit der Einstellung bei euch im Unternehmen besteht.
Gruß PT Netty
22.06.2010 um 14:54 Uhr
Was diese Geschichte angeht kannst Du Dich bei Herrn Hartz bedanken.
Das AÜG wurde mit dem Hartz I Gesetz zum 1. Januar 2003 unter anderem in einer Hinsicht geändert: Bis zu diesem Tag war die Höchstdauer eines Leiharbeiters in einem Unternehmen auf maximal 2 Jahre beschränkt. Herr Hartz war der Meinung, das diese Beschränkung schädlich für eine potentielle Einstellung im Entleihbetrieb sei und hat diese Beschränkung kömplett aufgehoben. Danach dürfen Leiharbeiter seit dem bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben bei ein und demselben Entleiher arbeiten.
Das sich im Nachhinein herausgestellt hat das trotz dieser Änderung die Arbeitgeber Deutschlands nach wie vor kein größeres Interesse an Einstellungen dieser Leiharbeiter zeigen (oh Wunder), ja sie sogar vermehrt auf Leiharbeit setzen (oh Wunder) hat nicht dazu geführt diesen Fehler zu korrigieren. Vielmehr wird die dadurch deutlich gestiegene Zahl der Leiharbeiter als Erfolg von Hartz I gewertet. Kritische Stimmen die das nicht so positiv sehen werden mit der Aussicht das eine erneute Einführung dieser Begrenzung zu massiven Schäden an den vielen neuen und großen Leiharbeitsunternehmen führen würde - und in der Folge zu ansteigen der Arbeitslosenzahlen - mundtot gemacht.......
Also - rechtliche Handhabe -> vergiss es.
Verwandte Themen
Leiharbeiter - Betriebsratsgröße
ÄlterAusgangslage: Wir sind ca 45 Mitarbeiter und haben ca 40 Leiharbeiter, die auf 450€-Basis arbeiten. Im Vertrag steht nicht drin, ob sie mindestens 3 Monate bei uns bleiben aber wir würden nie jemande
BR-Wahl Leiharbeiter
ÄlterHallo zusammen habe eine Frage zu Leiharbeitern Wir sind in unserem Unternehmen 91 "eigene" Mitarbeiter hier werden ja jetzt , auch zur Definierung ob 5er oder 7er Gremium, die Leiharbeiter hinzu gezä
Beschäftigung Leiharbeiter
ÄlterDürfen Leiharbeiter in der Entleihfirma Werkvertrag Kollegen auf ihren Arbeitsplatz anlernen. Die Abteilung wird ab 1.10.19 von einer Werkvertragfirma übernommen und jetzt sollen Stamm Kollegen und Le
AG per einstweiliger Verfügung Einsatz von Leiharbeitern auf Dauerarbeitsplätze verbieten lassen?
ÄlterHallo, ich habe da mal eine Frage an die Wissenden hier im Forum. Es geht darum dem AG den Einsatz von Leiharbeiter auf Dauerarbeitsplätze über das Arbeitsgericht verbieten zu lassen. Zum Hinter
Sehr dringende Bitte um Aufklärung und etwas Nachhilfe in Sachen Betriebsrat
ÄlterHallihallo, voerst möchte ich erwähnen, dass ich in meiner neuen Position als Vorsitzender Betriebsrates, so einiges an Hürden zu nehmen habe, da unsere Geschäftsführung, nicht gerade darauf be