W.A.F. LogoSeminare

Leiharbeiter

W
weisserengel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo.

Ich wurde dieses Jahr neu in den Betriebsrat gewählt und finde dieses Forum sehr interessant, da ich jetzt schon einiges erfahren habe (Mein erster Lehrgang ist erst im Oktober).

Nun zu meiner Frage. Wir haben eine Leiharbeiterin im Unternehmen, die schon 3 oder 4 mal eine Verlängerung ihres Vertrages bekommen hat. Zudem hat unsere Personalchefin mal zu ihr gesagt, dass sie einen "richtigen" Vertrag bekommen würde, also nicht mehr über die Leiharbeitsfirma. Nun ist das Problem, dass sie das ja nicht beweisen kann. Ich das alles Rechtens? Ich finde, das es nicht sein kann, einen Vertrag immer wieder zu verlängern. Zumal wir sie auch als festes Personal bräuchten.

Haben wir als BR irgendeine Chance etwas zu unternehmen?

Danke schon einmal für die Antworten.

Beste Grüße

86004

Community-Antworten (4)

T
Tanzbär

22.06.2010 um 13:11 Uhr

Als Leiharbeiterin hat sie aber keinen Vertrag mit euch. Der Vertrag besteht zwischen Verleiher und euch, sie selbst wird nur von euch eingesetzt. Und da LA zum Abfangen von Spitzen gedacht sind, ist eine mehrmalige Verlängerung der Einsatzzeit schon möglich.

C
Corpse

22.06.2010 um 14:04 Uhr

Richtig es handelt sich also nicht um einen Kettenarbeitsvertag. Der AN hat den Arbeitsvertrag mit der Fremdfirma. Und ob der befristet oder nicht ist spielt für das Unternehmen keine Rolle. Eine mündliche Zusage der Chefin ist nicht bindend. Es könnte hie Aussage gegen Aussage stehen. Eventuell würde es anders aussehen, wenn es Zeugen am besten vom BR geben würde. Dies wird wohl aber nicht der Fall sein. Chefin ist ja nicht blöd.

P
PTNetty

22.06.2010 um 14:04 Uhr

Hallo weisserengel,

vielleicht im nächsten Monatsgespräch mal anfragen, ob die Möglichkeit der Einstellung bei euch im Unternehmen besteht.

Gruß PT Netty

R
rkoch

22.06.2010 um 14:54 Uhr

Was diese Geschichte angeht kannst Du Dich bei Herrn Hartz bedanken.

Das AÜG wurde mit dem Hartz I Gesetz zum 1. Januar 2003 unter anderem in einer Hinsicht geändert: Bis zu diesem Tag war die Höchstdauer eines Leiharbeiters in einem Unternehmen auf maximal 2 Jahre beschränkt. Herr Hartz war der Meinung, das diese Beschränkung schädlich für eine potentielle Einstellung im Entleihbetrieb sei und hat diese Beschränkung kömplett aufgehoben. Danach dürfen Leiharbeiter seit dem bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben bei ein und demselben Entleiher arbeiten.

Das sich im Nachhinein herausgestellt hat das trotz dieser Änderung die Arbeitgeber Deutschlands nach wie vor kein größeres Interesse an Einstellungen dieser Leiharbeiter zeigen (oh Wunder), ja sie sogar vermehrt auf Leiharbeit setzen (oh Wunder) hat nicht dazu geführt diesen Fehler zu korrigieren. Vielmehr wird die dadurch deutlich gestiegene Zahl der Leiharbeiter als Erfolg von Hartz I gewertet. Kritische Stimmen die das nicht so positiv sehen werden mit der Aussicht das eine erneute Einführung dieser Begrenzung zu massiven Schäden an den vielen neuen und großen Leiharbeitsunternehmen führen würde - und in der Folge zu ansteigen der Arbeitslosenzahlen - mundtot gemacht.......

Also - rechtliche Handhabe -> vergiss es.

Ihre Antwort